05.06.2024, 11:5705.06.2024, 15:04
Der Ständerat kritisiert das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Zusätzliche Massnahmen für den Klimaschutz will er deswegen keine, da die Forderungen erfüllt seien. Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende Erklärung angenommen.
Das Gericht müsse die demokratischen Entscheidungsprozesse achten, lautet das Hauptargument der Erklärung. Der Ständerat hiess diese mit 31 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Über den gleichen Text wird in einer Woche auch der Nationalrat befinden.
Der Gerichtshof hatte Anfang April auf eine Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen hin eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt. Sie sei ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen. Der Staat müsse Einzelpersonen vor den Folgen des Klimawandels für Leben und Gesundheit schützen.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid gegen den Willen einer linken Minderheit ihrer Rechtskommission – bestehend aus Carlo Sommaruga (SP/GE), Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) und Céline Vara (Grüne/NE). (sda)
Historischer Sieg für Klimaseniorinnen in Strassburg
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Historischer Sieg für Klimaseniorinnen in Strassburg
Die Freude bei den Klimaseniorinnen ist riesig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihre Klage gutgeheissen.
quelle: keystone / jean-christophe bott
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Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz hat Ende 2024 mit 9'048'900 Menschen einen neuen Höchststand erreicht. Die Einwanderung ging gegenüber dem Rekordjahr 2023 zurück, die Auswanderung nahm dagegen zu. Und die Geburtenrate ist erneut auf ein Rekordtief gefallen.
Am 31. Dezember 2024 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 9'048'900 Personen, gegenüber 8'962'300 Ende 2023. Das ist ein Plus von 86'600 Personen, wie das Bundesamt für Statistik (BfS) am Donnerstag mitteilte. Die Bevölkerung wuchs mit 1,0 Prozent damit weniger stark als im Jahr 2023, als mit 1,7 Prozent ein sehr hoher Wanderungssaldo registriert wurde. Dieser hing in erster Linie damit zusammen, dass Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S im Jahr 2023, also ein Jahr nach ihrer Ankunft in der Schweiz, zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt wurden.