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Kommentar: Swiss, Läderach und Doppelmoral beim Diskriminierungsgesetz

Johannes Laederach, CEO of Laederach Chocolatier Suisse, portrayed in the Laederach store in Glarus, Switzerland, on March 16, 2018. He heads the Glarus family business in the third generation. (KEYST ...
Johannes Läderach, CEO des gleichnamigen Schokoladherstellers (Archivbild 2018).Bild: KEYSTONE
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#JeSuisLäderach. Oder: Ab wie viel Doppelmoral tut's eigentlich weh?

Die Fluggesellschaft Swiss beendet ihre Zusammenarbeit mit Läderach, angeblich wegen den christlich-konservativen Ansichten der Chocolatier-Familie. Gegner der Ausweitung der Anti-Diskriminierungs-Strafnorm sprechen von «Gesinnungsterror» gegen Läderach. Das ist heuchlerisch – und lässt tief blicken. Ein Kommentar.
03.02.2020, 19:5617.12.2020, 16:31

Im Schlussspurt des Abstimmungskampfs zur Ausweitung des Diskriminierungsgesetzes sorgen zwei Firmen für Schlagzeilen. Erst wirbt Coca Cola Schweiz mit ganzseitigen Inseraten auf den Titelblättern von «20 Minuten» und «Weltwoche» für eine bunte Gesellschaft ohne Diskriminierung.

Dann wird bekannt, dass die Fluggesellschaft Swiss per Mitte April ihre zehnjährige Zusammenarbeit mit dem Schokoladenhersteller Läderach einstellt. Die Familie Läderach engagiert sich seit Jahren finanziell und ehrenamtlich in ultrakonservativen christlichen Organisationen. Auch zum «Marsch fürs Läbe», einer jährlichen Demonstration von Abtreibungsgegnern, hat sie Verbindungen.

Ein Schelm, wer hinter den Entscheiden von Coca Cola und Swiss angesichts des laut Umfragen erwartbaren, deutlichen Ja zur Vorlage wirtschaftliches Kalkül vermutet.

Bei den Gegnern des erweiterten Diskriminierungsgesetzes stossen die Aktionen der beiden Firmen auf lautstarke Ablehnung: Von «Gesinnungsterror» ist da die Rede, von der «Zerstörung der freiheitlichen Schweiz». Der «Läderach-Boykott» der Swiss zeige, wie «linke Antidemokraten» hierzulande «erfolgreich Hass und Diskriminierung» verbreiteten. Auf Twitter solidarisieren sich die selbsternannten Verteidiger der Meinungsäusserungsfreiheit unter dem Hashtag #JeSuisLäderach mit dem Chocolatier. Das Twitter-Geheul der Diskriminierungsgesetz-Gegner entblösst auf plumpe Weise eine kaum zu überbietende Doppelmoral.

Lachhafte Doppelmoral

Im Abstimmungskampf bringen Vertreter des Nein-Lagers immer wieder das Beispiel des fiktiven Bäckers, der aufgrund seiner religiösen Überzeugungen einem gleichgeschlechtlichen Paar keine Hochzeitstorte verkaufen möchte. Im Sinne der Gewerbefreiheit müsse eine solche Entscheidung respektiert werden, so die Gegner. Bei einem Ja zum erweiterten Diskriminierungsgesetz sei diese in Gefahr. Wer homophob und diskriminierend auftrete, werde in einer freien Marktwirtschaft sowieso von den Konsumenten abgestraft. Deshalb sei die Gesetzesänderung überflüssig.

Dieselben Vertreter des Nein-Lagers unterstellen Coca Cola und Swiss jetzt «Gesinnungsterror», weil sie sich im Rahmen der Gewerbefreiheit dafür entschieden haben, ein Inserat zu schalten beziehungsweise eine Geschäftspartnerschaft zu beenden.

Das ist lachhaft. Wo genau gibt es zwischen den Fällen des Bäckers und jenen von Swiss und Coca Cola einen Unterschied im Bezug auf Gewerbefreiheit – ausser eben, dass die Haltung bei den letzteren nicht mit jener der Vertreter des Nein-Lagers vereinbar ist? In der «freiheitlichen Schweiz», der angeblich die Zerstörung droht, darf man offenbar nur in eine Richtung diskriminieren.

Recht auf Widerspruch

Der ungleiche Massstab zeigt: Vielen – nicht allen – Gegnern der Ausweitung der Anti-Diskriminierungs-Strafnorm geht es im Kern nicht um die abstrakte Verteidigung eines aus achtenswerten Gründen möglichst weit gesteckten Rahmens für freie Meinungsäusserung. Es geht ihnen ganz konkret darum, dass homophobe und intolerante Meinungen weiterhin einen möglichst prominenten Platz in unserer Gesellschaft haben sollen.

Wer das Wort «Gesinnungsterror» in den Mund nimmt, weil eine Airline – aus welchen Gründen auch immer – die Zusammenarbeit mit einem Schokoladenhersteller beendet, verrät damit viel über sein Verständnis von Meinungsfreiheit. Er verwechselt das Recht, frei seine Meinung äussern zu dürfen, mit dem Anspruch, dies unwidersprochen tun zu können.

Diesen Anspruch stellen Diktatoren in Gesellschaften ohne Meinungsäusserungsfreiheit. In einer Demokratie darf es ihn niemals geben. Dass homophobe und diskriminierende Äusserungen in der demokratischen Schweiz mehr Widerspruch auslösen als noch vor wenigen Jahren, nennt man gesellschaftlichen Fortschritt. Wer das als «Gesinnungsterror» bezeichnet, ist denkbar ungeeignet als Verteidiger der Meinungsäusserungsfreiheit.

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Er erfand den sprechenden Bankomaten – das machte ihn verdächtig
Gegen alle Widerstände studiert Alireza Darvishy in Zürich Informatik, macht bei der Credit Suisse Karriere – und wird zum Pionier für digitale Barrierefreiheit.
Alireza Darvishy steht am Zürcher Central und möchte in der nahegelegenen UBS-Filiale Geld abheben. Für die allermeisten Menschen ist das Routine: Karte rein, Betrag auswählen, fertig. Für Darvishy ist es etwas komplizierter. Er lebt mit einer Sehbehinderung und nimmt durch ein eingeschränktes Sichtfeld nur Formen, Farben und Bewegungen wahr. Deshalb sucht er beim Bankomaten die Kopfhörerbuchse. So kann die Maschine mit ihm sprechen.
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