Es war 2 Uhr nachts, als der Zoll im Dezember 2024 an der Fernbus-Haltestelle «Meret Oppenheim-Strasse» einen Passagier genauer unter die Lupe nahm: Im Koffer des heute 28-jährigen Mannes aus Nigeria fand man 45 Fingerlinge mit Kokain.
Wie das Institut für Rechtsmedizin später analysierte, war das insgesamt rund 800 Gramm schwere Gemisch qualitativ hochwertig und hätte noch zweimal gestreckt werden können. Insgesamt errechnete man 635 Gramm reines Cocainhydrochlorid. Die Menge ist entscheidend: Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt bereits ab einer Menge von 18 Gramm reinem Kokain ein sogenannter qualifizierter Fall des Betäubungsmittelgesetzes vor.
Die Menge allein sei aber nicht massgebend, betonte Verteidiger Simon Berger am Mittwoch im Basler Strafgericht. «Die Strafe ist nach dem Verschulden zu bemessen, nicht nach der Gefahr, die von den Drogen ausgeht», betonte Berger.
Der 28-Jährige hatte zuerst bestritten, dass der Koffer ihm gehört. Später sagte er, er habe nichts von den Drogen gewusst. «Ich bin nicht derjenige, der das in meinen Koffer getan hat. Ich wusste nicht, dass der Flixbus in die Schweiz fährt. Ich möchte zurück nach Italien», erklärte er vor Gericht in schlecht verständlichem Englisch.
Auf der Suche nach einem besseren Leben kam er zuerst nach Libyen und später nach Italien. Er wohnt heute in einem Dorf in der Nähe der Stadt Parma. Er sei in Luxemburg auf Arbeitssuche gewesen: Dort hätten ihn dann Unbekannte darum gebeten, die Tasche nach Italien zu transportieren. Mehr habe er nicht gewusst.
Offiziell ist er nicht vorbestraft. Allerdings meldete Interpol, dass seine Fingerabdrücke identisch seien mit einer Person mit demselben Geburtsdatum: Offenbar ging es um eine Verurteilung in Italien wegen Drogenhandels. Ein Strafregisterauszug aus Italien liegt allerdings nicht vor.
Staatsanwalt Fabian Hammer ging davon aus, dass der nicht drogenabhängige und arbeitslose Mann wohl aus rein finanziellen Gründen den Transport übernommen habe. Er forderte eine Freiheitsstrafe von vierzig Monaten und einen Landesverweis von sieben Jahren. Verteidiger Simon Berger hingegen betonte, die Kuriere seien oftmals nicht genau im Bilde, welche Menge sie transportierten. Bei einem Schuldspruch sei eine bedingte Strafe von 23 Monaten angemessen.
Das Dreiergericht verhängte schliesslich eine teilbedingte Strafe von dreissig Monaten: zwanzig Monate muss der Mann absitzen, zehn Monate werden auf Bewährung gesprochen. Gerichtspräsidentin Sarah Cruz sagte zur Urteilsbegründung, die Beteuerungen des 28-Jährigen seien offensichtlich Schutzbehauptungen.
So habe er, noch bevor der Zoll seinen Koffer geöffnet habe, bestritten, dass es sein Koffer war. Wenn er nichts von den Drogen gewusst hätte, hätte es dafür gar keine Veranlassung gegeben. Zudem sei auf einem Drogenpäckchen eine Mischspur seiner DNA gefunden worden. «Sie sagten auch, dies sei Ihre erste Reise durch Europa gewesen. Aber die Roaming-Daten Ihres Mobiltelefons zeigen, dass Sie schon öfter in Luxemburg und Belgien waren», so Cruz. Indes sei auch für das Gericht klar, dass er als Kurier in der Drogenhandels-Hierarchie offensichtlich an unterster Stelle stehe.
Als Strafmass setzte das Dreiergericht eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren fest. Den unbedingten Teil von zehn Monaten hat er bald abgesessen, er sitzt seit Dezember 2024 in Haft und hat bereits den vorzeitigen Strafantritt angetreten. Beim qualifizierten Betäubungsmitteldelikt gibt es zwingend einen Landesverweis: Das Gericht folgte hier dem Antrag der Staatsanwaltschaft und legte die Dauer auf sieben Jahre fest. Dieser wird im Schengener Informationssystem eingetragen. Alle Parteien können das Urteil noch weiterziehen. (bzbasel.ch)