Schweiz
Migration

Keine Subventionen für nicht ausgeschaffte Asylsuchende

Abgewiesene Asylsuchende nicht rechtzeitig ausgeschafft: Bund streicht Subventionen

31.10.2016, 11:1731.10.2016, 11:27

Die Kantone müssen dafür sorgen, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz fristgerecht verlassen. Tun sie das nicht, will der Bund in Zukunft die Sozial- oder Nothilfepauschale streichen. Diese Möglichkeit hat er seit letzten Asylgesetzrevision.

Die Bestimmung ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Schon Mitte September hatten die Bundesbehörden die Kantone informiert, wie diese angewendet werden soll: Die Bundessubventionen werden beispielsweise gestrichen, wenn sich der Kanton gar nicht um eine Wegweisung bemüht oder wenn eine Wegweisung wegen administrativer Fehler nicht vollzogen wird.

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Martin Reichlin, Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von «Luzerner Zeitung» und «St. Galler Tagblatt» vom Montag. Nach seinen Angaben wird die neue Bestimmung vorläufig nur auf Dublin-Fälle angewendet. Es handelt sich um jene Asylsuchenden, für deren Asylgesuch ein anderes europäisches Land zuständig ist.

Der Vollzug dieser Verfahren sei verhältnismässig einfach, sagte Reichlin. Schwieriger könne die Wegweisung in den Heimatstaat sein, beispielsweise weil dieser die zwangsweise Rückführung seiner Bürgerinnen und Bürger nicht akzeptiere. Mit dieser Praxis wird also vermieden, dass die Kantone ihren Subventionsanspruch aus Gründen verlieren, die ausserhalb ihres Einfusses liegen.

Problemkind Kanton Waadt

Es geht immerhin um rund 1500 Franken pro Monat für Asylsuchende, die von der Sozialhilfe abhängig sind. Die Pauschale für Nothilfe-Empfänger beträgt 6000 Franken. Ob einem Kanton diese Subventionen tatsächlich gestrichen werden, ist noch nicht bekannt – die Frist für die Überstellung in den Dublin-Staat beträgt sechs Monate. Die säumigen Kantone können ausserdem nachweisen, dass die Wegweisung aus objektiven Gründen nicht möglich ist.

Im Fokus steht der Kanton Waadt. Gemäss Asylstatistik waren dort zwischen Mai 2015 und April 2016 140 Dublin-Fälle nicht fristgerecht abgewickelt worden. Es folgen die Kantone Genf mit 27 und Neuenburg mit 17 Fällen.

Die waadtländer Kantonsbehörden sind vorerst nicht alarmiert. Die Streichung der Subventionen sei eine «Kann-Vorschrift», heisst es in einer Stellungnahme von Steve Maucci, dem Leiter des Amts für Bevölkerung. Das SEM habe also einen Spielraum. (gin/sda)

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