Die Gewitterfront vom Montag hat nicht in allen Regionen Regen gebracht. Und selbst wenn, ist es vielerorts derart trocken, dass ein bisschen Regen nicht reicht. Erst am Freitag war in Lenzerheide GR ein lokaler Waldbrand ausgebrochen, der rasch gelöscht werden konnte. Die Polizei ermittelt derzeit die Brandursache.
In fast der ganzen Schweiz gilt mässige Waldbrandgefahr. In Teilen des Wallis, im Kanton Schaffhausen, im Kanton Thurgau, in Teilen des Kantons Jura und im Kanton Genf gilt erhebliche Gefahr. Nur in den Kantonen Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri herrscht keine bis geringe Gefahr. Die aktuelle Waldbrandgefahr in der Schweiz findest du hier.
Doch was heisst das konkret? Darf man noch grillieren? Das hängt von der Gefahrenstufe, dem Ort und der Art des Feuers ab. In 90 Prozent der Fälle ist menschliches Fehlverhalten schuld an einem Waldbrand, schreibt das Bundesamt für Meteorologie (Meteoschweiz). Es gelten für die Gefahrenstufen deshalb unterschiedliche Massnahmen:
Sollte es auf dieser Stufe zu einem Waldbrand kommen, dürfte er rasch zu löschen sein, da mit Boden- und Lauffeuern gerechnet wird. Das heisst, dass Baumkronen nicht betroffen sind und die Humusschicht nicht verbrennt. Auch die Geschwindigkeit der Ausbreitung ist eher langsam. Damit es überhaupt zu einem Feuer kommt, braucht es viel Energie.
Trotz der geringen Gefahr eines grösseren Brandes solltest du Zigaretten, Feuerzeuge und andere Raucherwaren nicht einfach auf den Boden werfen.
Auch in dieser Kategorie dürfte es eher zu Boden- und Lauffeuern kommen, die nur selten auf Baumkronen übergreifen. Die Humusschicht wird – wenn überhaupt – nur leicht verbrannt. Das Feuer, das sich langsam bis mittel ausbreitet, kann in der Regel leicht gelöscht werden. Allerdings können hier bereits lokal spontane Feuer entstehen.
Umso wichtiger ist es, keine Zigaretten, Raucherwaren oder Feuerzeuge auf den Boden zu werfen. Auch Grillfeuer sollten immer beobachtet werden. Funkenwürfe sollten sofort gelöscht werden. Trotzdem ist es noch erlaubt, im Wald ein Feuer zu entfachen. Natürlich mit der entsprechenden Vorsicht.
Auf dieser Stufe können brennende Streichhölzer, ein Funkenflug eines Grillfeuers, aber auch Blitze Flächenbrände auslösen. Diese verbrennen teilweise auch die Humusschicht und können vereinzelt auch auf Baumkronen übergreifen. Die Bekämpfung sollte nur mit modernen Geräten und Fachpersonal durchgeführt werden. Auf offenem Gelände kann sich das Feuer rasch, im Wald mittelschnell ausbreiten.
Von nun an dürfen Grillfeuer nur noch in festen Feuerstellen entfacht werden. Im Wald und in Waldesnähe darfst du sonst kein Feuer entfachen. Es muss auch in der befestigten Stelle stets beobachtet und ein Funkenwurf sofort gelöscht werden. Wer fertig grilliert hat, muss das Feuer komplett löschen. Auch das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten. Der Betrieb von Elektro-, Gas- und Kohlegrills ist erlaubt. Die lokalen Behörden können weitere Anweisungen geben, die unbedingt zu befolgen sind.
Ein brennendes Streichholz, ein Funkenflug eines Grillfeuers oder ein Blitzschlag können leicht ein Feuer auslösen. Selbst im Wald breitet sich dieses relativ rasch aus und ist sehr heiss. Der Brand kann auf die Kronen von Einzelbäumen übergreifen, es kann auch zu Flugfeuer kommen. Die Humusschicht dürfte bei einem Feuer verbrennen. Unter diesen Bedingungen ist ein Waldbrand schwierig und nur mit viel Aufwand zu löschen.
Bei dieser Gefahrenstufe sind Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Generell solltest du im Freien laut Meteoschweiz auf Feuer verzichten. Die Behörden können bei festen Feuerstellen mit betoniertem Boden und unter der Bedingung grösster Vorsicht Ausnahmen erlauben. Bei starkem Wind sind Feuer zu unterlassen. Lokale Behörden können weitere Feuerverbote erlassen, die zu befolgen sind.
Es ist die höchste Gefahrenstufe, bei der wegen der extremen Trockenheit sehr heisse Brände drohen. Diese können grossflächig auf Kronen übergreifen, es kann über grosse Distanzen zu Flugfeuer kommen. Einmal entfacht, breiten sie sich lange Zeit sehr rasch aus. Ein solcher Waldbrand kann kaum gelöscht werden. Das Problem: Bei dieser Gefahrenstufe ist die Trockenheit so gross, dass ein Brandausbruch jederzeit möglich ist.
Auf dieser Gefahrenstufe ist es sehr wichtig, dass man sich an das absolute Feuerverbot im Freien hält. Also: keine brennenden Zigaretten am Boden, kein Feuerwerk, kein Grillfeuer im Garten. Die Anweisungen der Behörden sind strikt zu befolgen. Im Kanton Zürich beispielsweise können nur die Gemeinden ein generelles Feuerverbot im Freien erlassen.
Da das Erlassen von Verboten teilweise bei den Kantonen oder gar Gemeinden liegt, kann es Abweichungen geben. Informiere dich deshalb immer bei deiner Gemeinde.
Wer sich nicht an die behördlichen Vorgaben hält, kann sich strafbar machen. Das Auslösen eines Waldbrandes kann als fahrlässiger Umgang mit Feuer angesehen werden und es drohen hohe Bussen oder eine Gefängnisstrafe. Ist der Brand wegen grober Fahrlässigkeit entstanden, kann auch die Versicherung die Leistung kürzen. (vro)