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Ostschweiz

Sechs mutmassliche 'Ndrangheta-Mitglieder aus der Ostschweiz wieder auf freiem Fuss

Sechs mutmassliche 'Ndrangheta-Mitglieder aus der Ostschweiz wieder auf freiem Fuss

11.03.2016, 16:3411.03.2016, 16:56
Erwischt: Die 'Ndrangheta im Kanton Thurgau.
Erwischt: Die 'Ndrangheta im Kanton Thurgau.
Bild: CARABINIERI DI REGGIO CALABRIA

Sechs mutmassliche Mitglieder der kalabrischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta befinden sich wieder auf freiem Fuss. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Haftentlassung von fünf Personen aus dem Kanton Thurgau und einer aus dem Kanton Zürich angeordnet.

Die sechs waren am Dienstag in einer koordinierten Aktion zusammen mit neun weiteren mutmasslichen Mafia-Mitgliedern festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Für die Entlassung mussten sie «eine ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Kaution leisten», wie BJ-Sprecher Raffael Frei am Freitag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht von «Blick online».

Ein Festgenommener, der sich ursprünglich mit einer Auslieferung an Italien einverstanden erklärt hatte, habe gleichzeitig seine Einwilligung zurückgezogen. Damit widersetzten sich nun alle Festgenommen der Auslieferung, sagte Frei.

Das BJ sei auch mit den restlichen neun Personen im Gespräch über eine Haftentlassung gegen bestimmte Auflagen wie zum Beispiel eine Kaution, die Abgabe der Schriften oder einer regelmässigen Meldepflicht bei der Polizei. Das Fluchtrisiko und die Verdunkelungsgefahr werde als gering eingeschätzt, da die meisten Personen seit Jahren in der Schweiz lebten und vor der Festnahme von den italienischen Ermittlungen gewusst hätten.

Die Haftanordnungen gegen die 15 Personen basierten auf italienischen Auslieferungsersuchen. Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Sie sollen an Treffen mitgewirkt, an Riten teilgenommen und sich unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam untergeordnet haben.

Der Entscheid über die Auslieferung kann beim Bundesstrafgericht angefochten und in besonderen Fällen an das Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

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