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Fast 16'000 Menschen werden in der Schweiz jährlich zwangseingewiesen

Fast 16'000 Menschen werden in der Schweiz jährlich zwangseingewiesen

21.11.2022, 12:0021.11.2022, 12:16
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In der Schweiz werden im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung fast 16'000 Menschen jährlich zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Stiftung Pro Mente Sana fordert angesichts der hohen Zahl und der Schäden für die Betroffenen einen besseren Umgang mit dieser Massnahme.

Psychiatrie
Die Stiftung Pro Mente Sana findet, dass Menschen zu häufig zwangseingewiesen würden.Bild: Shutterstock

Eine zwangsweise Unterbringung in einer Institution stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte dar, schreibt die Organisation am Montag. Von Gesetzes wegen als allerletzte Möglichkeit vorgesehen, werde die fürsorgerische Unterbringung in der Schweiz zu oft verhängt.

Die Zahl von 40 in der Schweiz täglich verfügten Zwangseinweisungen ist Pro Mente Sana zufolge im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Der Landesdurchschnitt lag 2020 bei 1.8 verfügten fürsorgerischen Unterbringungen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die kantonalen Unterschiede lagen zwischen 0.42 in Appenzell Innerrhoden und 2.34 in Schaffhausen.

Pro Mente Sana verlangt deshalb eine landesweite Vereinheitlichung der Praxis. Zudem zielt die Stiftung auf eine Reduktion der Zwangseinweisungen ab. Die Kantone haben jeweils eigene Gesundheitsgesetze und einen gewissen Ermessensspielraum in der Anwendung.

In der Forderung nach landesweiten Regelungen und einer Reduktion bestärkt Pro Mente Sana auch die Tatsache, dass etwa im Kanton Zürich jede Ärztin und jeder Arzt mit Praxisbewilligung einen fürsorgerischen Freiheitsentzug anordnen kann. In diesem Kanton allein zählte die Stiftung zehn solcher Anordnungen im Tag.

Traumatisierender Eingriff

Der Nutzen der Zwangsmassnahme ist gemäss der Organisation unter Fachleuten stark umstritten. Tatsche ist gemäss Pro Mente Sana, dass Zwangseinweisungen für Betroffene oft äusserst erniedrigend und verletzend sind. Sie können sich negativ auswirken. So werden nicht wenige von ihnen von der Polizei abgeholt.

Neben der Vereinheitlichung der Praxis verlangt Pro Mente Sana als Teil eines Positionspapiers, dass die fürsorgerische Unterbringung nur noch anzuordnen ist, wenn wirklich keine Alternative vorhanden ist. Die zur Verfügung berechtigten Fachleute müssen dafür qualifiziert und zertifiziert sein. Bei einer Verfügung muss in jedem Fall das Vier-Augenprinzip gelten.

Wer durch eine Verfügung zwangseingewiesen ist, muss gemäss der Organisation unbedingt rechtliches Gehör erhalten, über seine Rechte und besonders über die Beschwerdemöglichkeit aufgeklärt werden sowie eine Vertrauensperson beiziehen können. Zudem soll nach jeder fürsorgerischen Unterbringung eine Nachbesprechung stattfinden.

Unterbringung aus den richtigen Gründen

Voraussetzung für eine fürsorgerische Unterbringung ist eine psychische Störung, geistige Beeinträchtigung oder schwere Verwahrlosung, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann. Mit ihren Vorschlägen will die Stiftung erreichen, dass die fürsorgerische Unterbringung tatsächlich auch aus einer Haltung der Fürsorge heraus angeordnet wird.

Pro Mente Sana erarbeitete die fünf Forderungen als Teil ihres Positionspapiers zusammen mit Juristinnen und Juristen, Fachleuten aus Psychiatrie und Gesundheitswesen sowie Betroffenen. Das Papier wendet sich an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, Medizinalpersonal und Öffentlichkeit und Politik. Anfang 2023 organisiert die Stiftung einen Runden Tisch. (saw/sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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La Di
21.11.2022 12:27registriert März 2020
Sehr wichtiges und schwieriges Thema. Ob der Artikel nun nicht mehr der Stigmatisierung der stationären psychiatrischen behandlung in die Hände spielt? Ganz klar darf es erst zu einer Fürsorgischen Unterbringung kommen wenn eine Selbst - oder Fremdgefährdung besteht. Meiner Erfahrung nach im stationären sowie amb. Setting wird dies jedoch oft sehr lange vermieden da niemand die Verantwortung übernehmen möchte (sehr unschöne und lange Situationen). Dadurch kann sich Leid exponentiell verstärken (Für Pat. sowie das Umfeld). Eine Nachbearbeitung ist zwingend notwendig.
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La Di
21.11.2022 12:32registriert März 2020
Nachtrag: Eine funktionale Nachbearbeitung (Für den Patient ABER auch die Angehörigen und für das Personal) ist jedoch oft nicht gegeben. Unter anderem aufgrund des hohen Personalmangels. So entstehen oft traumatische Erlebnisse auch für die Angehörigen was weiter dem Teufelskreis zuspielt das in Krisen zu späte fachliche Unterstützung zugezogen wird. Die beste Möglichkeit um einen FU zu verhindern ist so frühzeitig und auf FREIWILLIGER Basis fachliche Unterstützung zuzuziehen. Solange der Patient noch selbst entscheiden kann ist viel möglich. Abwarten verursacht meist grosses Leid.
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