Der Begriff «Racial Profiling» stammt ursprünglich aus den USA. Seit einiger Zeit sind diskriminierende Personenkontrollen, etwa aufgrund der Hautfarbe, auch in der Schweiz in die Kritik geraten.
Auch der Stadtpolizei Zürich wurde in der Vergangenheit immer wieder Rassismus bzw. Racial Profiling vorgeworfen. Im Rahmen des Projekts «Polizieiarbeit in urbanen Spannungsfeldern» entwickelte Stadtrat Richard Wolff zusammen mit Polizeikommandant Daniel Blumer Massnahmen für die Vorgehensweise bei zukünftigen Personenkontrollen. Wir stellen die vier wichtigsten vor.
Anstelle von Quittungen bei Personenkontrollen wird neu eine Web-Applikation eingesetzt. Damit werden Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst, die eine Verhaftung oder Verzeigung zur Folge hat. Damit wird es mit der Zeit eine statistische Übersicht über Personenkontrollen geben.
Angaben zur Person, die kontrolliert wird, werden aber nicht in die Applikation eingetragen, wie Sicherheitsvorsteher Richard Wolff mitteilt. Denn sonst würden auch Personen in der polizeilichen Datenbank registriert, die weder verzeigt noch verhaftet wurden. Auch Rückschlüsse auf den einzelnen Polizist, der kontrolliert, werden mit der App nicht möglich sein.
In Zukunft müssen die Stadtzürcher Polizisten den Kontrollierten Personen den Grund für die Kontrolle angeben, teilte Kommandant Daniel Blumer mit. Die Personenkontrolle sollen so «begründet, fair und wirkungsvoll» durchgeführt werden.
Zudem werde der Fokus neu auf die erste Phase der Kontrolle gelegt. Polizisten können ab sofort, so Blumer, bereits aufgrund der ersten Kontaktaufnahme mit einer Person die Kontrolle wieder abbrechen. Wenn bereits eine erste Kontaktaufnahme klärend war, können sich die Polizisten auch dazu entscheiden die Personenkontrolle zu stoppen.
Richard Wolff betonte, dass alleine das Bauchgefühl kein ausreichendes Kriterium für eine Personenkontrolle sein darf. Deshalb wird das Thema Personenkontrolle auch in der Ausbildung weiter ausgebaut und verbindliche Schulungsdokumente erarbeitet, um das Wissen über Racial Profiling zu vertiefen. Auch die Öffentlichkeit soll für das Thema sensibilisiert werden und die Stadtpolizei will in Schulen über Personenkontrollen und das richtige Verhalten beider Seiten informieren.
Eine zusätzliche Instanz für Beschwerden in Polizeiangelegenheiten wird nicht geschaffen. Denn eine weitere Instanz mit griffigen Kompetenzen wäre auf städtischer Ebene rechtlich gar nicht möglich. Zudem würde sie Betroffenen auch keinen Mehrwert bringen, sagt Richard Wolff: «Wir haben bereits heute diverse Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung».
Diese bereits bestehenden Möglichkeiten sollen in Zukunft besser und vor allem bekannter gemacht werden. Auch der Umgang mit Beschwerden auf Seiten der Polizei soll verbessert werden.
Richard Wolff äusserte sich auch in Bezug auf den vor zwei Wochen beschlossene Verzicht auf Nationalitätennennung von Tätern durch die Polizei. «Für ein erstes Fazit ist es noch zu früh», so Wolff und sagt weiter «ich glaube aber, dass sich eine neue Praxis einpendeln wird, bei der nicht in jedem Fall die Nationalität des Täters genannt werden muss.»
(mit Material von sda)