Schweiz
Religion

Bundesrat präsentiert indirekten Gegenvorschlag zum Burka-Verbot

Bundesrat: «Wer eine Frau zum Burkatragen zwingt, soll bestraft werden»

20.12.2017, 15:3020.12.2017, 16:36
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Der Bundesrat lehnt die sogenannte «Burka-Initiative» ab, präsentiert aber einen indirekten Gegenvorschlag: Wer eine andere Person zwingt, eine Burka zu tragen, soll bestraft werden können.

Keine Frau dürfe genötigt werden, ihr Gesicht zu verhüllen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Mit einer ausdrücklichen Nennung im Strafgesetzbuch mache er nun deutlich, dass er Zwang gegenüber Frauen nicht akzeptiere.

Ja oder Nein zum Burkaverbot – soll die Schweiz ein Verhüllungsverbot einführen?
Ja. Diese Art der Verhüllung hat hier nichts verloren.41%
Nein. In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit. Darunter fällt auch das Tragen einer Burka.36%
Bin verwirrt. Würde das Verhüllungsverbot auch für Bauersfrauen und ihre Kopftücher gelten?23%

Auch Kontakte mit gewissen Behördenstellen, wie zum Beispiel die Migrations- und Arbeitsmarktbehörden, müssten künftig mit unverhülltem Gesicht erfolgen. Denn diese müssten wissen, mit wem sie es zu tun hätten. Das schaffe Vertrauen. Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz sollten bestraft werden. Bis Mitte des nächsten Jahres soll das Bundesamt für Justiz (BJ) eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Verhüllungsverbot

Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» war im Oktober formell zu Stande gekommen. Sie verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder bei allgemein beanspruchten Dienstleistungen verhüllen darf. Ausnahmen sind vorgesehen aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Da bei einem Ja zur Initiative auch das Tragen von Burka und Nikab in der Öffentlichkeit verboten wäre, wird das Volksbegehren auch als «Burka-Initiative» bezeichnet. Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.

Sache der Kantone

Diese Initiative lehnt der Bundesrat ab. Denn die Regelung des öffentlichen Raums sei in der Schweiz traditionell Sache der Kantone. Diese sollen auch in Zukunft selber bestimmen können, wie sie mit verhüllten Touristinnen umgehen möchten.

Ein Verhüllungsverbot gibt es bisher im Kanton Tessin. Auch der Kantonsrat St.Gallen hatte Ende November ein Gesetz verabschiedet, das eine Bestrafung vorsieht, wenn jemand im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, sofern die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet».

Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliege, muss jedoch jeweils im Einzelfall beurteilt werden. In den Kantonen Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus wurde ein Verhüllungsverbot abgelehnt. (cma/sda)

«Dinge, die man einer Burka-tragenden Frau nicht sagen sollte»

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106 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ciaociao
20.12.2017 15:36registriert November 2016
sounds good, doesn't work.

der bundesrat scheint die Denkweise dieser Kulturen sowie den starken Familienzusammenhalt mit starken Regulierungen nicht zu beachten.
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poga
20.12.2017 15:37registriert November 2014
Die Frau, die gezwungen wird, die Burka zu tragen, wird nicht in der Lage sein, diesen Misstand anzuzeigen. Ich erachte den Vorschlag des Bundesrates in dieser Hinsicht als fast nutzlos. Das Ziel der Burka ist es eben genau, die Frau aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen.
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hävi der spinat
20.12.2017 15:36registriert Dezember 2017
Ein kompleter Witz.

"Wer eine andere Person zwingt, eine Burka zu tragen, soll bestraft werden können."

Die Behörden sind ja auch nicht in der Lage, etwas gegen Zwangsheirat zu unternehmen.

Reine Heuchlerei.
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