Bischof Felix Gmür hat am Freitag in Basel angekündigt, dass im Jahr 2024 ein bistumsübergreifendes kirchliches Strafgericht für Missbrauchsfälle errichtet wird. Damit antwortete er auf den Beschluss der Luzerner Synode, die Beiträge ans Bistum zu blockieren.
Wenn es bei Missbrauchsfällen bei einem staatlichen Gericht zu einem Urteil kommt, soll das kirchliche Gericht übernehmen. Dieses soll aus Fachleuten bestehen, die sich mit Kirchenrecht auskennen, die aber nicht zwingend der römisch-katholischen Kirche angehören müssen, wie der Bischof des Bistums Basel vor den Medien erklärte. Ebenfalls im Jahr 2024 werde das Bistum Basel eine Ombudsstelle für Anliegen jeglicher Art einrichten.
Gmür sagte, er respektiere den Entscheid der Luzerner Synodalen. Ein solcher Zahlungsstopp sei aber nicht zielführend. Er sei bereit zu Gesprächen mit der Synode. Diese beschloss am 8. November, die Hälfte des Beitrags nicht ans Bistum zu überweisen. Damit wollte das Kirchenparlament Taten nach einer Studie zu Missbrauchsfällen Taten erwirken. (sda)