Kommen jetzt die Bilateralen III? Am Mittwoch entscheidet der Bundesrat über die Zukunft der Bilateralen Verträge.
Der Knackpunkt: Die Schweiz will einen erweiterten Marktzugang. Die EU-Kommission verlangt im Gegenzug, dass der Europäische Gerichtshof über die Anwendung bilateraler Verträge entscheidet. Die Verhandlungen dauern an.
Wie der Tages-Anzeiger berichtet, ist der Bundesrat nun gar bereit, über einen Abbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Und dies, obschon die Landesregierung seit 2013 öffentlich betont, sie seien unverhandelbar.
Bisher galt: Wenn EU-Handwerker in der Schweiz arbeiten, müssen sie ihr Personal acht Tage vorher beim zuständigen Kanton melden: die Identität, den Lohn, die Art der Arbeit und den Arbeitsort. Damit wollen die Kantone sicherstellen, dass orts- und branchenübliche Löhne bezahlt werden. Acht Tage geben den Kontrolleuren einen Vorsprung.
Haben sie Zweifel, tauchen sie vor Ort auf, um die Angaben zu überprüfen. Zudem wird eine Kaution verlangt, um allfällige Strafen und Unkosten zu decken.
Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds, bestätigt dem «Tages-Aneiger», dass der Bundesrat bereit sei, beides preiszugeben.
Eine weitere, unabhängige Quelle sagt zur Zeitung: «Staatssekretärin Pascale Baeriswyl hat die Schweizer 8-Tage-Meldefrist als Verhandlungsgegenstand akzeptiert.» Baeriswyl führt die Verhandlungen mit der EU.
Das Aussendepartement beantwortete der Zeitung konkret keine Fragen, sondern sagt nur, der Bundesrat habe «von jeher die Bedeutung der flankierenden Massnahmen betont». Daran habe sich «nichts geändert». (amü)