So schneidet die Schweiz im Tierschutz-Vergleich mit der EU ab
Wer versucht, die Standards der Tierschutzgesetzgebung der Schweiz mit denjenigen im Ausland zu vergleichen, hat es nicht leicht. Denn ein nahezu unüberschaubares Wirrwarr an unterschiedlichen Vorschriften und Regelungen erschwert einen systematischen Vergleich und macht eine einheitliche Gegenüberstellung über alle Länder und Regionen hinweg kaum realisierbar.
Einen Überblick über das Tierschutzniveau weltweit, inklusive der Schweiz und einiger Länder in der EU, zeigt immerhin der Tierschutzindex der nicht-staatlichen Wohltätigkeitsorganisation «World Animal Protection». Der Index stuft 50 Länder nach ihrer Tierschutzgesetzgebung und -politik ein.
Die Schweiz steht im Vergleich gut da
Die Länder werden anhand von zehn Indikatoren bewertet, die verschiedene Tierkategorien abdecken (Nutztiere, Tiere in Gefangenschaft, Haustiere, Zug- und Freizeittiere, Tiere, die in der wissenschaftlichen Forschung verwendet werden, Wildtiere). Jedes Land erhält für jeden Indikator eine Note von A (höchste Punktzahl) bis G (schlechteste Punktzahl) sowie eine Gesamtnote.
Die Schweiz schneidet gemeinsam mit Österreich, Grossbritannien, Schweden, den Niederlanden und Dänemark mit einem B ab – die höchste erreichte Note. Unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Italien folgen mit einem C. Am schlechtesten schneiden im Ranking Aserbaidschan, Iran und Vietnam ab.
So lebt das Nutztier in der Schweiz
Die Schweizer Landwirtschaft ist stark familiengeprägt: Rund 80 Prozent der Betriebe werden von Familien geführt – ein internationaler Spitzenwert. Entsprechend sind auch die Nutztierbestände kleiner als im Ausland. Über drei Viertel aller Nutztiere profitieren vom Bundesprogramm «RAUS» (regelmässiger Auslauf im Freien), 60 Prozent zusätzlich von «BTS» für besonders tierfreundliche Stallhaltung. Tiertransporte sind auf maximal acht Stunden begrenzt, deutlich kürzer als in der EU. Gefüttert wird überwiegend mit heimischem Raufutter: Rund 85 Prozent stammen aus Schweizer Grasland.
Schweizer Tierschutzgesetz
In der Schweiz regelt das Tierschutzgesetz den Schutz der Würde und des Wohlergehens aller Wirbeltiere sowie bestimmter Wirbelloser. Es verbietet Tieren grundlos Schmerz, Leid oder Schaden zuzufügen, fordert die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und enthält spezifische Verbote, wie beispielsweise in der Tierhaltung.
Das erste Schweizer Tierschutzgesetz trat 1981 in Kraft, die Version von 2005 enthält zusammen mit der Tierschutzverordnung aus dem Jahr 2008 spezifische Regelungen vorwiegend zum Schutz von Nutztieren.
Platz pro Nutztier
Wer sich diese Regelungen etwas genauer ansieht, stellt schnell fest, dass die Schweizer Tierschutzvorschriften in vielen Bereichen strenger und detaillierter sind als beispielsweise die Mindeststandards in den EU-Richtlinien. Auch haben in der Schweiz Tiere oft mehr Auslauf als mindestens festgelegt.
Doch auch die Schweizer Gesetzgebung bettet die Nutztiere nicht gerade auf Rosen. Einem rund 100 kg schweren Mastschwein wird in einem konventionellen Betrieb nur 0,9 Quadratmeter Platz zugeschrieben. Deutlich mehr Bewegungsfreiheit hat im Vergleich ein Schwein, das auf einem Schweizer Bio-Hof gehalten wird. Es lebt auf 1,65 Quadratmetern und hat täglich Auslauf ins Freie.
In der EU steht den Tieren im Vergleich zur Schweiz noch weniger Liegefläche zur Verfügung: 0,75 Quadratmeter in einem herkömmlichen Betrieb, 1,3 Quadratmeter plus Auslauf in einem Bio-Betrieb.
Die kleinsten Buchten, die in der Schweiz für Rinder gebaut werden dürfen, messen 1,8 Quadratmeter. Bio-Rinder haben im Vergleich mehr als doppelt so viel Platz, zudem dürfen sie auf der Weide grasen. In der EU existieren für herkömmliche Betriebe keine Vorschriften für die Rinderhaltung. Und auch auf einem EU-Bio-Hof ist das Mindestplatzangebot für ein Rind bis 200 Kilogramm mit 2,5 Quadratmetern plus Auslauf eher bescheiden.
Nur 0,14 Quadratmeter darf eine gewöhnliche Legehenne in der Schweiz für sich beanspruchen. Das heisst: Auf einem einzigen Quadratmeter können bis zu sieben Hühner untergebracht werden. In einem Biobetrieb sind es fünf Tiere, wobei diese zusätzlichen Auslauf im Freien erhalten.
In der EU kommen auf einen Quadratmeter neun Hühner. Ein Huhn hat demnach den Platz von knapp zwei A4-Seiten. Während die Käfighaltung von Legehennen in der Schweiz verboten ist, sind in der Europäischen Union Käfige in «ausgestalteter» Form aktuell weiterhin zulässig. Ab 2027 soll eine neue Gesetzgebung dies aber verhindern.
Höchstbestände an Nutztieren
Anders als in der EU, wo es keine Beschränkungen von Nutztierbeständen gibt, hat die Schweiz in der Tierschutzverordnung strikte Bestandesobergrenzen in der Fleisch- und Eierproduktion festgeschrieben. Bis zu 18'000 Legehennen oder Mastpoulets darf ein Schweizer Betrieb halten. Bei Schweinen ist das Limit mit 1500 ausgewachsenen Tieren erreicht, bei Mastkälbern mit 300 Tieren.
In der EU sind die Dimensionen dagegen ganz anders: Betriebe mit 50'000 bis 100'000 Hühnern können die Regel sein, auch bei Bio-Eiern sind Betriebe mit 30'000–40'000 Tieren üblich. Die grössten Schweinemastbetriebe in Deutschland zählen mehrere zehntausend Tiere.
Wenn Fleisch – dann Schweizer Fleisch
Dem Fleisch auf dem Teller sieht man es nicht an, doch man schmeckt es - und man weiss es: Die Herkunft macht einen echten Unterschied. Wer auf Fleisch aus der Schweiz achtet, tut nicht nur etwas für mehr Nachhaltigkeit, sondern unterstützt damit auch die strengen Tierschutzregeln, die bei uns gelten. Hier findest du weitere Gründe
Swissness macht den Unterschied – auch beim Fleisch - Schweizer Fleisch
Tiertransporte
In der Schweiz dürfen Tiere maximal sechs Stunden (Fahrtzeit) respektive acht Stunden (Gesamttransportzeit) transportiert werden. In der EU dürfen Schweine bis zu 24 Stunden am Stück transportiert werden, solange sie Zugang zu Trinkwasser haben. Bei Hühnern ist die Maximaldauer von Transporten auf zwölf Stunden beschränkt.
Rinder können in der EU 14 Stunden am Stück transportiert werden und dann – mit Unterbruch von einer Stunde Ruhezeit plus Tränke – weitere 14 Stunden. Diese Transportabschnitte können beliebig oft wiederholt werden, wenn die Tiere dazwischen für 24 Stunden an einer zugelassenen Kontrollstelle entladen, gefüttert und getränkt werden.
Bei der Schlachtung der Tiere existieren hingegen nur geringfügige Unterschiede. In der EU ist es mit einer Ausnahmegenehmigung unter anderem möglich, Tiere ohne Betäubung zu schlachten. In der Schweiz ist dies verboten.
