Der Bund muss sparen: Um die steigenden Ausgaben für Armee, AHV und weitere Projekte gegenfinanzieren zu können, hat der Bundesrat am Mittwoch das sogenannte Entlastungspaket 27 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen.
Dabei soll nicht nur gespart werden, sondern es sollen auch Mehreinnahmen generiert werden. Unter anderem sollen die Steuern auf den Bezug von Vorsorgegeldern erhöht werden. Und das funktioniert so: Wer Geld in die zweite oder dritte Säule einzahlt, muss es nicht versteuern. Dafür fällt eine Steuer beim Bezug des Kapitals an: bei der Pensionierung oder beim Hauskauf.
Bislang setzten Bund und Kantone diese Steuer bewusst tief an, um das Alterssparen zu fördern. Doch nun will der Bundesrat die Steuer beim Kapitalbezug erhöhen. Wie ein Blick in den erläuternden Bericht des Vernehmlassungsverfahren zeigt, nimmt der Bund dabei vor allem die Reichen ins Visier. Im neuen Reformszenario würde der bisherige Maximalsteuersatz von 2,3 Prozent wegfallen. Je nach Kapitalleistung müsste ein deutlich höherer Prozentsatz auf den Vorsorgebezug dem Staat abgegeben werden.
Einige konkrete Beispiele: Wer sich zur Pensionierung das Pensionskassenguthaben von einer Million Franken auszahlen lässt, bezahlt aktuell 23'000 Franken Bundessteuer. Zukünftig könnte er mit einem Betrag von über 42'000 Franken zur Kasse gebeten werden, fast 20'000 Franken mehr als bislang. Bei einem Bezug von zehn Millionen Franken würde sich die Abgabe gar mehr als verdreifachen.
Zwar würden mit der Reform auch kleinere Kapitalbezüge, beispielsweise die Auflösung eines Dritte-Säule-Kontos, stärker besteuert, dort ist der Steueraufschlag jedoch nicht so happig. Eine alleinstehende Person, die 100'000 Franken gespart hat, bezahlt aktuell 547 Franken. Neu müsste sie 595 Franken zahlen, also 48 Franken mehr.
Mit der geplanten Besteuerung sind aber auch Einsparnisse möglich: Kapitalbezüge von Ehepaaren sollen künftig individuell besteuert werden. Wenn heute beide Ehepartner je ein Dritte-Säule-Konto mit 100'000 Franken auflösen, dann kostet der Bezug zusammen 2414 Franken an Steuern. Mit dem neuen System nur noch knapp 1200 Franken. Für Verheiratete würden Bezüge damit erst ab rund 300'000 Franken zu einem Verlustgeschäft.
Der Bund rechnet durch die Erhöhung der Steuern auf die Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule mit Zusatzeinnahmen von 160 Millionen Franken. Zunächst muss allerdings das Parlament den Änderungen zustimmen, das letzte Wort könnte die Stimmbevölkerung haben.
Aber Achtung: Die vorgeschlagenen Anpassungen beziehen sich nur auf die Steuertarife des Bundes, die kantonalen und kommunalen Tarife sind davon nicht betroffen. Diese unterscheiden sich teils beträchtlich, wie eine Analyse des «Tages-Anzeigers» zeigt. So beträgt die steuerliche Gesamtbelastung auf einen Kapitalbezug von einer Million Franken in Laax GR lediglich 50'000 Franken, in Jaun FR sind es dagegen 112'000 Franken.
Viele Kantone wittern hier auch ein Geschäft: Um wohlhabende Pensionäre anzulocken, haben in den vergangenen Jahren etliche ihre Steuersätze für Kapitalbezüge gesenkt – vor allem für besonders grosse Bezüge. Nun, da die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen, können damit trotz tiefem Steuersatz beträchtliche Mehreinnahmen generiert werden. (pre)
Da hat der bürgerliche Bundesrat mit feinem Gespür eine Steuererhöung gefunden, die richtig voll den Mittelstand trifft.
Die Reichen bleiben weiterhin privilegiert und unangetastet.