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Toni Brunners «Strichli-Liste» – ein Politdrama

Toni Brunners «Strichli-Liste» – ein Politdrama in sechs Kapiteln

Streit um Ausschaffungszahlen: Wie SVP-Haudegen Toni Brunner mit den immer gleichen Fragen versucht hat, den Bundesrat aus der Reserve zu locken. Und warum sein Vorstoss auch nach dem Rücktritt aus dem Nationalrat weiterlebt.
11.03.2019, 11:5311.03.2019, 12:27
Sven Altermatt / ch media
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Die SVP-Nationalraete Thomas Aeschi, ZG, links, und Albert Roesti, BE, rechts, verabschieden Toni Brunner, SG, Mitte, an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Freitag, 14. Dezember 2018, in ...
Toni Brunner (Mitte) bei seinem Abschied.Bild: KEYSTONE

Er war einst der jüngste Nationalrat, präsidierte die SVP und zählte zu den populärsten Politkern des Landes. Im vergangenen Dezember trat er nach 23 Jahren im Bundesparlament zurück: Toni Brunner. «Ich habe es gesehen», sagte der Toggenburger damals gegenüber dieser Zeitung und erklärte, er wolle sich künftig vermehrt um seine Familie und den Bauernhof kümmern.

Doch so ganz ist der 44-jährige Brunner trotzdem nicht aus der Politik verschwunden. Zum einen ist da seine Lebenspartnerin Esther Friedli, die soeben bekanntgegeben hat, dass sie im Herbst für den Nationalrat kandidieren wird. Zum anderen gibt es einen brunnerschen Vorstoss, der munter weiterlebt: seine legendäre «Strichli-Liste»-Anfrage beim Bundesrat. Auch heute Montag, in der Fragestunde des Nationalrats, wird sich die Landesregierung wieder dazu äussern müssen. Zum neunten Mal in Folge.

Seit Anfang 2017 reichte Brunner in jeder Session des Parlaments den gleichen Vorstoss ein; stets mit dem gleichen Titeln, den gleichen Fragen, dem gleichen Seitenhieb gegen politische Gegner. Und auch die bundesrätliche Antwort war stets – von aktualisierten Daten natürlich abgesehen – mehr oder weniger die gleiche. Man könnte sich nun in einer Fortsetzung des Bill-Murray-Filmklassikers «Und täglich grüsst das Murmeltier» wähnen. Da sitzt der exzentrische Hauptdarsteller in einer Zeitschleife fest und erlebt ein und dieselbe Handlung immer wieder.

Und täglich grüsst der Brunner?

Und täglich grüsst der Brunner? Tatsächlich geht es bei seinem Vorstoss um handfeste Politik: Der SVP-Politiker wollte vom Bundesrat jeweils wissen, wie viele kriminelle Ausländer ausgeschafft und wie viele ausgesprochene Landesverweisungen effektiv vollzogen worden sind.

Hintergrund ist das Gesetz, das im Oktober 2016 als Folge der SVP-Ausschaffungsinitiative in Kraft getreten ist. Darin enthalten ist eine Härtefallklausel. Zur Erinnerung: Bestimmte Delikte führen zu einer obligatorischen Landesverweisung. Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn die Richter die Härtefallklausel anwenden. Das Stimmvolk sagte Nein zur sogenannten Durchsetzungsinitiative, die keine solche Klausel vorsah.

Härtefallklausel restriktiver anwenden
Die neuen Regeln zur Ausschaffung krimineller Ausländer stossen im Parlament auf Kritik. Die Härtefallklausel werde zu oft angewendet, heisst es. Nach dem Ständerat stimmte in der vergangenen Woche auch der Nationalrat dafür, die Bestimmungen anzupassen: Mit 126 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen nahm die grosse Kammer eine Motion von Ständerat Philipp Müller (FDP/AG) an. Sie folgte damit ihrer vorberatenden Kommission.
Der Bundesrat wird nun beauftragt, heute bestehende Anreize zu beseitigen, aus Gründen der Verfahrensökonomie auf eine Landesverweisung zu verzichten. Landesverweisungen sollen konsequenter vollzogen werden. Der Bundesrat hatte sich nicht gegen die Motion gestellt. (sda/chm)

Ein ewiges Hin und Her

Der Streit darüber, ob die Gerichte zu viele Ausnahmen machen, ist so alt – oder so besser: so jung – wie die Klausel selbst:

  • Kapitel 1: Im Abstimmungskampf um die Durchsetzungsinitiative versprach der damalige FDP-Präsident Philipp Müller, die angenommene Ausschaffungsinitiative genüge – denn diese werde «pfefferscharf» umgesetzt. Der geflügelte Begriff war ein Steilpass für Toni Brunner. In der Frühlingssession 2017 verlangte er vom Bundesrat erstmals eine «Strichli-Liste». Schliesslich gelte ja nun die «pfefferscharfe» Gesetzgebung, stichelte Brunner in seinem Vorstoss. «Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden», antwortete der Bundesrat. Das Bundesamt für Statistik (BFS) werde jeweils im Juni des Folgejahres die Daten zu den im Vorjahr ergangenen Urteilen publizieren.
  • Kapitel 2: In der Sommersession 2017 hakte Brunner zum zweiten Mal nach. «Die Daten zur Anwendung der Härtefallklausel für das Jahr 2017 werden erst im Juni 2018 zur Verfügung stehen», hielt der Bundesrat nun fest. Brunners Aussage, wonach dem Vernehmen nach die Härtefallklausel bereits rund 50 Mal angewendet worden sei, wollte die Regierung nicht bestätigten.
  • Kapitel 3: Im Herbst und im Winter desselben Jahres erkundigte sich Brunner abermals nach der «pfefferscharfen» Umsetzung, ebenso im Frühling 2018. Der Bundesrat erklärte jeweils lapidar, er habe bereits im Juni 2017 «in der Antwort auf die inhaltlich gleichlautende Frage die Zahlen für das Jahr 2016 ausgeführt».
  • Kapitel 4: Im Juni 2018 bekam Brunner konkretere Antworten – wobei deren Gültigkeit nicht lange währte. Gemäss BFS-Zahlen für das Jahr 2017 seien 1210 Urteile identifiziert worden, bei denen eine obligatorische Landesverweisung infrage gekommen sei. In 54 Prozent dieser Fälle sei eine Landesverweisung ausgesprochen worden. Die SVP kritisierte umgehend, die Härtefallklausel käme viel zu oft zur Anwendung.
  • Kapitel 5: Noch in der gleichen Woche korrigierte das BFS seine Statistik zunächst und zog diese dann zurück – ein einmaliger Vorgang. Nicht nur Brunner beschwerte sich über die plötzliche Unzuverlässigkeit der Behörde.
  • Kapitel 6: Entgegen früherer Aussagen vertrat der Bundesrat unterdessen die Ansicht, dass es noch zu früh sei, um eine erste Bilanz der Ausschaffungspraxis zu ziehen. Es dauere noch zwei bis drei Jahre, bis verlässliche Zahlen vorliegen. Das Hautproblem laut Bundesrat: Weil die neuen Bestimmungen nur auf Taten angewendet werden können, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen worden sind, beziehen sich die vom BFS ausgewerteten Urteile grösstenteils noch auf Taten, die nach altem Recht zu beurteilen waren. Darauf wurde auch SVP-Nationalrat Brunner hingewiesen, als er im zweiten Halbjahr 2018 erneut zweimal nach einer «Strichli-Liste» verlangte.

Ein Denkmal für Toni Brunner

Und nun? Brunner sitzt nicht mehr im Bundeshaus. Seine «Strichli-Liste»-Anfrage jedoch lebt weiter – seinem Nationalratskollegen Thomas Aeschi sei Dank. Der SVP-Fraktionschef führt das Erbe von Brunner fort. Der von ihm für die heutige Fragestunde eingereichte Vorstoss hat einen rekordlangen Titel – kein Wunder, setzt Aeschi dem früheren SVP-Chef damit doch gleich ein Denkmal: «Strichli-Liste von alt Nationalrat Toni Brunner, SVP-Parteipräsident 2008-2016».

😱 Christoph Blochers Frust 😱

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ingmarbergman
11.03.2019 13:16registriert August 2017
Was für ein Kindergarten. Mit dem Geld das die SVP für ihren bürokratischen Unsinn verballert, könnte man tausende Schweizer Büezer unterstützen, die es dringend nötig hätten.
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inmi
11.03.2019 13:12registriert Februar 2014
Ist doch gut, dass er hartnäckig nachfragt. Egal welches Thema, das sollten alle Politiker machen. Sonst kann man sich zu einfach aus der Verantwortung stehlen.
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ATHENA
11.03.2019 12:02registriert Oktober 2017
Ich stimme wirklich nicht häufig mit der SVP überein (wenn überhaupt). Und jetzt unabhängig der Thematik, aber dieses Wischiwaschi der Verwaltung finde ich schon etwas fragwürdig.
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