MEI-Umsetzung: Bei 3 von 10 Jobs gilt künftig ein Arbeitslosen-Vorrang
Im Dezember sind die Würfel im Zuwanderungspoker gefallen: Nach mehreren emotionalen Monsterdebatten einigte sich das Parlament auf eine Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI). Kern der beschlossenen Lösung war eine Art Arbeitslosenvorrang: In Berufen und Regionen, in denen es überdurchschnittlich viele Arbeitslose gibt, müssen Chefs ihre offenen Stellen dem Arbeitsamt melden und anschliessend geeignete Bewerber zum Gespräch einladen.
Die Zuwanderung soll also gedämpft werden, indem die Stellen möglichst mit Personen besetzt werden, die bereits in der Schweiz als Arbeitslose registriert sind.
Heute nun hat der Bundesrat festgelegt, in welchen Fällen der Arbeitslosenvorrang konkret zur Anwendung kommen soll:
- Betroffen sind Berufsarten, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote fünf Prozent erreicht oder überschreitet.
- Der Bundesrat schätzt, dass damit drei von zehn Neubesetzungen einer Meldepflicht unterstehen.
- Insgesamt könnten derzeit rund 187 000 Stellensuchende von der Meldepflicht profitieren, heisst es in der Mitteilung.
- Während fünf Tagen sollen nur die gemeldeten Arbeitslosen Zugriff auf die gemeldeten Jobs haben.
- Ausgenommen von der Regelung sind «kurze Arbeitseinsätze».
Gemäss Gesetz kann der Bundesrat den Schwellenwert jährlich neu festlegen, wenn es die Situation auf dem Arbeitsmarkt erfordert. Die Vorschläge werden in den kommenden Wochen in die Vernehmlassung geschickt. Sie sollen auf Anfang nächstes Jahr verabschiedet werden.
Während linke Politiker erfreut auf die Vorschläge des Bundesrats reagieren, beklagen SVP-Exponenten einmal mehr die «Nichtumsetzung» ihrer Initiative.
Überraschung: Bundesrat verbessert den Arbeitslosenvorrang (121a) gegenüber dem Vorschlag aus dem Seco. #MEI https://t.co/4O7Eb3lirs
— Cédric Wermuth (@cedricwermuth) 16. Juni 2017
#Bundesrat hat eben entschieden, dass #Nichtumsetzung der #MEI ab 5% AL-Quote in Kraft tritt. Also praktisch nie. Einfach unglaublich.
— Nils Fiechter (@NilsFiechter) 16. Juni 2017
(jbu)
