Der Kanton Bern kontaktiert seit einigen Wochen die Gastfamilien, um zu erfahren: Leben die Geflüchteten aus der Ukraine immer noch bei den Gastgebern? Sind sie überhaupt noch im Kanton Bern? Haben die Gastfamilien oder die Geflüchteten Anliegen? Bern verschaffte sich auf diese Weise einen Überblick; auch über den Verbleib von 1000 Menschen aus der Ukraine.
Das Resultat lässt aufhorchen: Die Hälfte sind immer noch bei Gastfamilien untergebracht. 15 Prozent sind in eigene Wohnungen umgezogen. Von den übrigen 350 Personen weiss der Kanton bloss, dass 12 in einen anderen Kanton gezügelt sind. Das heisst: Jede dritte Geflüchtete hält sich an einem unbekannten Ort auf – zumindest bei der Gruppe jener 1000 Flüchtlinge, über die Bern im Bild ist. Denkbar ist, dass sie in der Schweiz oder im Schengenraum weitergereist oder in die Ukraine zurückgekehrt sind.
Zuständig für die Flüchtlinge im Kanton Bern ist die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion. Sprecher Gundekar Giebel zeigt sich nicht beunruhigt, dass die Behörden nicht wissen, wo sich diese Menschen aufhalten. Er weist darauf hin, dass sich die Geflüchteten frei im Schengenraum bewegen dürfen, Gastfamilien ihr Engagement abbrechen können und wohl einige Geflüchtete ohne sich abzumelden ihren Wohnort wechseln würden.
Einen Hebel zur Anwesenheitskontrolle haben die Behörden: Wer Geld will, muss sich den Behörden zeigen. Der Kanton Bern ist in fünf Asylregionen aufgeteilt, die von regionalen Partnern betreut werden. An deren Schaltern wird die Asylsozialhilfe ausbezahlt. Das sei aufwändiger als eine Überweisung auf ein Bankkonto, erklärt Giebel. Es diene aber dazu sicherzustellen, dass die Gelder nur an Berechtigte ausbezahlt würden. Dieses Vorgehen entspricht den Empfehlungen des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Gemäss Marcel Suter, dem Präsidenten der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, haben die Behörden bis jetzt nur in wenigen Einzelfällen missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen festgestellt. Die Ukrainer hätten etwa Gelder bezogen, obwohl sie zurück in ihre Heimat oder in einen anderen europäischen Staat weitergezogen seien, sagte er gegenüber der NZZ.
Wer pro Quartal länger als 15 Tage in der Ukraine weilt, verliert den Schutzstatus und damit das Anrecht auf Sozialhilfe. In bestimmten Fällen, etwa wenn sich jemand aus zwingenden Gründen länger dort aufhält, zeigen sich die Behörden kulant.
Bis am Freitag hat der Bund knapp 56'000 Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S gewährt. Gemäss dem SEM haben sich bis jetzt rund 200 Geflüchteten offiziell abgemeldet und die Schweiz wieder verlassen. (aargauerzeitung.ch)
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"nur in wenigen Einzelfällen missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen festgestellt. Die Ukrainer hätten etwa Gelder bezogen, obwohl sie zurück in ihre Heimat oder in einen anderen europäischen Staat weitergezogen seien".
Sind die alle zurück gereist um auf dem Amt zu erscheinen oder wurde die Zahlung einfach so getätigt? Die Wortwahl "missbräuchlich" scheint mir nicht ganz richtig, da negativ behaftet und Fehler beim Amt, dann einfach auf die Bezüger zu schieben auch nicht.
Ich wünsche echt niemanden, dass er in eine solche Situation gerät. Aber wer so etwas nicht selber erlebt hat, kann nicht wissen, was in diesen Menschen vorgeht.