Im Militärgesetz, Artikel 63, steht es klipp und klar: «Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind», müssen ihre ausserdienstliche Schiesspflicht jährlich erfüllen.
Geht es nach der Zürcher SP-Nationalrätin Chantal Galladé, soll die entsprechende Passage gestrichen werden. «Die ausserdienstliche Schiesspflicht ist ein veraltetes Instrument aus einer anderen Zeit mit einem anderen Aufbau und Sicherheitsverständnis der Armee», heisst es in einer Motion, die die Winterthurerin in der Herbstsession eingereicht hat.
Der Nutzen des Obligatorischen sei klein, der Aufwand hingegen relativ gross, argumentiert sie. «Die ausserordentliche Schiesspflicht ist zu einer Art Subventionierung der Schiessvereine verkommen, was nicht der Zweck sein kann.» Galladé fordert den Bundesrat deshalb dazu auf, die Schiesspflicht im Sinne einer «zeitgemässen, den Gefahren angepassten und effizienten Armee» aufzuheben.
Dieser denkt jedoch nicht daran: Die ausserdienstliche Schiesspflicht erfülle nach wie vor zwei wesentliche Funktionen, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort, die diese Woche veröffentlicht wurde. So gehe es einerseits «um die Übung im präzisen Schiessen». Dieses stehe in den Wiederholungskursen nicht im Vordergrund.
Würde das Obligatorische abgeschafft, müsste also in den WKs Zeit dafür aufgewendet werden, «womit weniger Zeit für andere Lerninhalte übrigbliebe». Andererseits diene die ausserdienstliche Schiesspflicht dazu, dass die Angehörigen der Armee die «sichere Handhabung mit der persönlichen Waffe» trainieren.
Anders als Galladé ist der Bundesrat auch mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis zufrieden: «Der finanzielle und zeitliche Aufwand für das ausserdienstliche Schiessen ist gemessen am Ausbildungsnutzen klein», hält er fest.
Chantal Galladé kämpft im Bundeshaus seit Jahren für schärfere Waffengesetze. So war sie 2011 das Gesicht der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die unter anderem verlangte, dass Armeeangehörige ihre Ordonnanzwaffen nicht mehr zu Hause aufbewahren dürfen.
(jbu)