Wie wählen? So verschenkst du keine Stimmen
Es ist wieder so weit: Alle vier Jahre wählen wir unser Parlament, die Bundesversammlung, die aus National- und Ständerat besteht. Wenn du zum ersten Mal wählen gehst oder einfach wissen möchtest, welche Möglichkeiten du bei der Wahl eigentlich hast, bist du hier richtig. Kumulieren, Panaschieren – das alles ist gar nicht schwierig, wenn man weiss wie.
Nationalrat und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Der Nationalrat, auch «grosse Kammer» genannt, umfasst 200 Mitglieder, die das wahlberechtigte Volk vertreten. In der «kleinen Kammer», dem Ständerat, sitzen 46 Mitglieder. Sie vertreten die 26 Kantone und Halbkantone.
Die 200 Mitglieder der grossen Kammer werden in den meisten Kantonen mittels Proporzwahl (Verhältniswahl) gewählt. Jeder Kanton und Halbkanton bildet einen Wahlkreis. Die Anzahl der Sitze, die jedem Kanton zustehen, hängt von der ständigen Wohnbevölkerung ab, wobei jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat.
Bei der Proporzwahl werden die dem Kanton zustehenden Nationalratssitze zuerst auf die Parteien verteilt, die an der Wahl teilnehmen, und zwar proportional zur Anzahl der Stimmen (Kandidaten- und Zusatzstimmen), die sie erhalten haben. Danach werden diese Mandate innerhalb der Partei bzw. Listenverbindung auf jene Kandidaten verteilt, die am meisten Stimmen erzielt haben.
Für die Nationalratswahlen stellen die Parteien in den Kantonen Listen mit ihren Kandidaten auf. Deren Zahl darf die Anzahl der Sitze, die dem jeweiligen Kanton zustehen, nicht überschreiten. In den Wahlunterlagen, die jedem Wahlberechtigten per Post zugestellt werden, findest du die vorgedruckten Listen der Parteien und eine Blankoliste, die keine vorgedruckten Angaben enthält. Wichtig: Du darfst nur diese amtlichen Wahlzettel verwenden. Und du solltest nur einen davon einreichen – mehr als ein Wahlzettel im amtlichen Wahlcouvert macht deine Wahl nämlich ungültig.
Vorgedruckte Wahlzettel
Für jede Partei, die zu den Wahlen antritt, ist ein Wahlzettel in den Unterlagen vorhanden. Diese vorgedruckten Wahlzettel enthalten die Listenbezeichnung und die Namen der Kandidaten. Auch allfällige Listenverbindungen sind angegeben.
Wahlzettel unverändert lassen:
- Der Wahlzettel kann ohne Änderung abgegeben werden. Die entsprechende Partei erhält damit so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und allenfalls leere Zeilen (Zusatzstimmen) aufgeführt sind.
Wahlzettel verändern:
- Streichen:
Du kannst vorgedruckte Namen von Kandidaten ersatzlos durchstreichen. Diese Kandidaten erhalten also keine Stimme von dir. Die Partei bekommt indes für nunmehr leere Listenplätze weiterhin je eine Stimme.
- Kumulieren:
Du kannst vorgedruckte Kandidaten noch ein zweites Mal handschriftlich auf die Liste setzen, damit sie eine zusätzliche Stimme erhalten. Ein Name darf aber nicht mehr als zweimal auf der Liste stehen; zudem darf die Gesamtzahl der Listenplätze die Zahl der dem Kanton zustehenden Sitze nicht überschreiten. Falls die Liste bereits voll ist, musst du zuerst so viele Kandidaten streichen, wie du kumulieren willst. Manche Parteien kumulieren einzelne oder alle Kandidaten bereits auf ihrer vorgedruckten Liste. Wichtig: Der kumulierte Namen muss ausgeschrieben werden; Abkürzungen oder Gänsefüsschen und dergleichen sind nicht gültig.
- Panaschieren:
Es ist auch möglich, Kandidaten anderer Parteien auf den Wahlzettel zu setzen. Auch dies muss handschriftlich erfolgen. Die neu eingefügten Kandidaten erhalten eine Kandidatenstimme und ihre Partei eine Parteistimme. Alle anderen Parteistimmen gehen an die Partei, deren Wahlzettel du einwirfst. Auch panaschierte Kandidaten können wie im obigen Beispiel kumuliert werden.
Leere Wahlzettel
Falls du keinen vorgedruckten Wahlzettel einer bestimmten Partei verwenden willst, kannst du die Blankoliste benutzen, die im Wahlcouvert liegt. Du hast dann zwei Möglichkeiten:
Mit Parteibezeichnung
Auf der leeren Liste kannst du oben die Bezeichnung und/oder die Nummer deiner bevorzugten Partei hinschreiben. Diese findest du auf den vorgedruckten Wahlzetteln. Unten kannst du beliebige Kandidaten aufführen, aber immer mit der Nummer (auch die findest du auf den vorgedruckten Listen). Du musst mindestens einen Kandidaten auf den Wahlzettel schreiben, sonst ist er ungültig! Leere Listenplätze werden der Partei angerechnet, die du oben vermerkt hast.
Ohne Parteibezeichnung
Wenn du oben keine Parteibezeichnung oder -nummer hinschreibst, gehen nicht ausgefüllte Listenplätze verloren; sie werden keiner Partei angerechnet und verfallen. Jede Partei erhält so viele Parteistimmen, wie du Kandidaten von ihr auf die Liste setzt. Wenn du keine Kandidaten aufführst, sondern den Wahlzettel leer einlegst, beeinflusst er das Wahlergebnis nicht, wird aber bei der Berechnung der Wahlbeteiligung berücksichtigt.
Achtung: Nicht ungültig wählen!
Es wird zwar nur ein kleiner Teil der Wahlzettel für ungültig erklärt, aber wenn du schon wählst, lohnt es sich, die folgenden Fehler zu vermeiden – damit deine Stimme auch wirklich zählt:
- Schreibe von Hand und gut leserlich.
- Verwende nur einen amtlichen Wahlzettel.
- Schreibe nur Namen von Kandidaten auf den Wahlzettel, nicht etwa «Emma Amour», «George Clooney» oder «Donald Duck». Gültig sind nur Namen, die auf vorgedruckten Wahlzetteln stehen.
- Schreibe Namen, Vornamen und Nummern der Kandidaten immer aus; verwende keine Gänsefüsschen, «dito» , «idem» oder Ähnliches.
- Schreibe keine Bemerkungen (und schon gar keine Beleidigungen) auf den Wahlzettel.
- Vorsicht beim Kumulieren: Ein Kandidat darf maximal zweimal auf einem Wahlzettel stehen.
- Der Wahlzettel darf nicht mehr Namen enthalten, als dem Kanton, in dem du wählst, Sitze zustehen.
- Lege nur einen Wahlzettel ins Couvert.
- Vergiss bei der brieflichen Stimmabgabe nicht, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben (Ausnahme: Basel-Stadt).
Stimme abgeben
Seit 1994 ist die voraussetzungslose briefliche Stimmabgabe gesetzlich zugelassen. Bei dieser bequemen Art der Stimmabgabe gilt es, folgende Punkte zu beachten:
- Den Wahlzettel (allenfalls zusammen mit jenem der Ständeratswahl) legst du ins Stimmcouvert und klebst es dann zu.
- Stimmrechtsausweis unterschreiben (Ausnahme: Basel-Stadt) und zusammen mit dem Stimmcouvert ins amtliche Zustellcouvert legen (in einigen Kantonen ist das Stimmcouvert zugleich das Zustellcouvert).
- Wirf das allenfalls frankierte Zustellcouvert (das hängt von den kantonalen Regelungen ab) rechtzeitig in einen Briefkasten.
Bei A-Post: Spätestens am Donnerstag vor dem Wahlsonntag.
Bei B-Post: Spätestens am Dienstag vor dem Wahlsonntag.
Wenn du lieber an die Urne gehst, hast du an mindestens zweien der letzten vier Tage vor dem Wahlsonntag Gelegenheit, deine Stimme im Wahllokal deiner Gemeinde abzugeben. In deinen Wahlunterlagen findest du Adressen und Öffnungszeiten. Du benötigst folgende Unterlagen:
- Amtliches Stimmcouvert mit dem Wahlzettel (allenfalls zusammen mit jenem der Ständeratswahl)
- Stimmrechtsausweis
- Amtlicher Ausweis
Online: Für die Wahlen am 20. Oktober 2019 gibt es keine elektronische Stimmabgabe.
Und der Ständerat?
Die Ständeratswahlen werden von den Kantonen organisiert – die Bestimmungen können sich deshalb je nach Kanton unterscheiden.
Wichtig: Bei den Wahlen in die kleine Kammer darf kein Name mehr als einmal auf dem Wahlzettel stehen. Kumulieren ist daher nicht möglich. Bei vorgedruckten Wahlzetteln darf man aber Kandidatennamen streichen und durch die Namen von anderen wählbaren Kandidaten ersetzen. In den meisten Kantonen liegen jedoch nur leere Wahlzettel in den Wahlunterlagen; hier müssen die Namen handschriftlich eingetragen werden. In einigen Kantonen dürfen nur Kandidaten gewählt werden, die in den amtlichen Unterlagen aufgeführt sind; in den übrigen ist grundsätzlich jeder dort Stimmberechtigte wählbar.
45 der 46 Mitglieder des Ständerats werden gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt. Die Ausnahme ist Appenzell Innerrhoden, wo die die Landsgemeinde den einzigen Ständerat jeweils im April vor den Nationalratswahlen wählt. Die Ständeräte von Ob- und Nidwalden sind bereits in stiller Wahl bestätigt worden – das heisst, sie müssen sich keiner Wahl stellen, weil keine Gegenkandidaten antraten.
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