Der Bundesrat will gegen unverhältnismässig hohe Roaming-Tarife und unerwünschte Werbeanrufe vorgehen. Er hat Änderungen des Fernmeldegesetzes beschlossen, die das ermöglichen sollen. Darüber kann nun das Parlament entscheiden.
Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft zur Gesetzesrevision. Diese soll dem Wandel in der Telekommunikation Rechnung tragen. Einige der neuen Regeln stärkten die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Zu diskutieren gaben in den vergangenen Jahren immer wieder die Gebühren für das Roaming, das Zugreifen auf ein Mobilnetz im Ausland. Die Schweizer Preise für internationales Roaming in Europa sind zwar gesunken, aber immer noch höher als diejenigen der europäischen Fernmeldedienstanbieter. Das revidierte Gesetz soll dem Bundesrat nun ermöglichen, unverhältnismässig hohe Tarife zu bekämpfen.
Weiter will der Bundesrat Internetprovider dazu verpflichten, über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste zu informieren, etwa die Geschwindigkeit des Internetzugangs. Die Provider sollen auch transparent machen müssen, wenn sie bei der Datenübermittlung Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen.
Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat aber auch den Wettbewerb fördern. Kommt es zu einem Marktversagen, soll der Zugang zum Teilnehmeranschluss technologieneutral ausgestaltet werden. Marktbeherrschende Anbieterinnen müssten den Zugang damit nicht nur zu den traditionellen Kupferanschlussleitungen gewähren, sondern auch zu Glasfaserkabeln.
Gleichzeitig erhalten Netzbetreiberinnen einen Anspruch auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen. Damit sollen grundsätzlich alle Anbieterinnen die Möglichkeit haben, mit ihren Angeboten bis zu den Kundinnen und Kunden zu gelangen. Ausserdem soll die Frequenznutzung flexibler werden. Eine Konzession zur Nutzung des Funkspektrums ist nur noch in Ausnahmefällen erforderlich.
Schliesslich wird mit der Revision eine Grundlage für die Sperrung von Internetseiten mit verbotener Pornografie geschaffen. Und die Fernmeldedienstanbieterinnen werden verpflichtet, Massnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen zu treffen. (sda)