Schweiz
Wirtschaft

Stadtbeizen sollen öffnen dürfen: Bundesbern prüft eine Lockerung

Freiluft-Beizen wieder öffnen? Bundesbern prüft eine Lockerung – doch bleibt skeptisch

Jedem zweiten Gastbetrieb droht der Konkurs. Der Gewerbeverband macht sich für baldige Lockerungen stark. Erste Gespräche mit der Bundesverwaltung haben stattgefunden.
12.02.2021, 09:2712.02.2021, 09:31
Niklaus Vontobel / ch media
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So kann es nicht weitergehen. Auf diesen Satz liesse sich die Sichtweise des schweizerischen Gewerbeverbands zusammenfassen. Er will nicht den 1. März abwarten, wenn die aktuelle Lockdown-Frist abläuft. Er fordert «flankierende» Massnahmen, und zwar «per sofort». Jenen Branchen soll geholfen werden, die im Lockdown sind: Gastronomie und Detailhändler, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen.

Das städtische Gastgewerbe soll die Terrassen und Aussenbereich wieder öffnen dürfen. Gemäss Informationen von CH Media gab es dazu Gespräche zwischen Verbandsvertretern und der Bundesverwaltung. Die Terrassen-Öffnung wird geprüft, auch wie die Idee durchzuführen wäre.

Geschlossene Restaurant-Pl
Zumindest auf der Terasse bald wieder offen? Sitzplätze in der Luzerner Altstadt.Bild: sda

Eine Ausweitung des Modells von Graubünden

Jedoch ist der Ausgang dieser Prozesse ungewiss. Die letzten Signale aus Bundesbern waren eher ablehnend. Wenn man der Wirtschaft mehr entgegenkommt, dann bei der finanziellen Hilfe. Die Hilfszahlungen werden nochmals aufgestockt, mehr Betriebe sollen mehr Hilfe erhalten – und dies möglichst schnell. Zugleich drängt die Wirtschaft jedoch auf Lockerungen des Lockdowns.

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Die flankierenden Massnahmen sollen den Betrieben ermöglichen, wieder etwas Umsatz erwirtschaften zu können. Das Ansteckungsrisiko ist an der frischen Luft geringer, so offenbar die Überlegung. In den Innenräumen ist das anders. Laut Studien ist die Ansteckungsgefahr grösser in Innenräumen, in denen keine Masken getragen werden können. Es wäre quasi die Ausweitung des Graubündner-Modells.

Im Wintersport-Kanton dürfen die Gäste auf Restaurant-Terrassen ihre Snacks und Getränke verzehren, sofern einige Bedingungen erfüllt sind: Das Restaurant muss von der Piste aus direkt erreichbar sein; die Gäste holen sich ihre Einkäufe selbst, sie werden nicht bedient; die Schutzkonzepte müssen eingehalten werden.

Ist dies erfüllt, erlaubt es der Kanton Graubünden, auch wenn es dem Bundesamt für Gesundheit missfällt, wie die «Südostschweiz» schreibt. Das Vorgehen sei «nicht konform mit der Verordnung». Inzwischen haben andere Kantone nachgezogen. In Schwyz dürfen Gäste in den Skigebieten auf Terrassen verbrauchen, was sie im Take-away kaufen. In den Kantonen Nidwalden und Obwalden ist es ähnlich. Die Lockerungen seien gerechtfertigt, weil die Fallzahlen sinken würden.

Ab März soll die Wirtschaft dann wieder komplett öffnen können, wenn es nach dem Gewerbeverband geht. Die bisherige Strategie sei gescheitert, bis Ende der Pandemie einen Lockdown durchsetzen zu wollen.

Aufforderung zum zivilen Ungehorsam

Auch im Detail- oder Autohandel soll gelockert werden. Zusammen mit dem Sportfachhandel fordert der Gewerbeverband die Möglichkeit zum «Privat Shopping». Kauflustige dürfen Zeiten buchen, in denen sie den Laden und die Verkäufer für sich allein haben. Auf 100 Quadratmeter kämen höchsten zwei Shopper, die aus dem gleichen Haushalt sein müssten. Die wirtschaftliche Not ist in der Gastronomie gross.

Die KOF Konjunkturforschungsstellen der ETH Zürich beschreibt die Lage in drastischen Worten: sehr schlecht. Eine baldige Besserung wird nicht erwartet; die Aussichten sind finster; jeder zweite Betrieb fürchtet um seine Existenz. Nun kommt Hilfe der zweifelhaften Art: SVP-Nationalrat Roger Köppel fordert zum zivilen Ungehorsam auf. Egal, was der Bundesrat sage, die Restaurants sollten ab dem 1. März öffnen.

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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Roli_G
12.02.2021 09:44registriert Januar 2021
Ob die Freiluft-Beiz jetzt in einem Skigebiet liegt oder nicht scheint mir jetzt wirlich nicht erheblich zu sein.
Gleichzeitig ist das bei den aktuellen Temperaturen dermassen unattraktiv, dass man es wohl auch sein lassen kann. Kurzarbeit etc wären wichtiger für die Gastronomie.

Dafür sollte man Köppel sämtliche Strafen für Beizer, die auf seinen Rat hören, aufbrummen. Es geht nicht, dass ein gewählter Politiker einfach zu Straftaten aufruft. Impeachment ist in der Schweiz leider nicht möglich.
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Butschina
12.02.2021 09:35registriert August 2015
Frage an Gastronomen:
Lohnt es sich finanziell besser wenn die Terassen geöffnet werden dürfen? Oder ist die Entschädigung bei der aktuellen ganzen Schliessung besser?
Ich weiss nicht welches von beiden finanziell für die Gastrobetriebe besser ist. Ich weiss aber, dass es bei etlichen Betrieben nur einen kleinen Aussenbereich hat. Darum stelle ich mir die Frage ob das nützlich wäre wenn die Terassen öffnen dürfen.
Danke vorab für sachliche Antworten.
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DerewigeSchweizer
12.02.2021 11:18registriert Juli 2018
unverhältnismässig ... Kein Problem?

Dass die Leute sich im Ausgang treffen können,
ist "nicht nötig".
"Trotz Maske und Lüften wird nach 8 Minuten infiziert!"

Dass aber die ÖV ohne Einschränkungen laufen,
ist "nötig".
Auch bei geschlossenen Fenstern, überfüllt, 45 Minuten
... "ist o.k.". Keine Homeoffice-Pflicht.
Der ÖV müsste eingeschränkt laufen: Zweierplätze mit max 1 Person. Viererabteil mit max 2 Personen. Und keine Stehplätze.
Gleitzeit temporär aufheben und Stufenarbeitszeit..
Nö. Kein Wort. "Nicht nötig".

Sorry, deshalb kann ich die Lockdownmassnahmen nicht ernst nehmen.
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