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Italien prüft die Einführung einer «Grenzsteuerprämie»

Italien prüft die Einführung einer «Grenzsteuerprämie»

24.01.2023, 16:01
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epa08282914 A view of cars queuing at the Swiss-Italian border waiting for customs in Ponte Tresa, near Varese, Italy, 10 March 2020. There are no particular restrictions for those who work across bor ...
Italiener sollen nicht in die Schweiz abwandern.Bild: EPA

Italien prüft eine «Grenzsteuerprämie», um Angestellten und Unternehmen einen Anreiz zu bieten, in Italien zu bleiben, statt sich für eine Arbeit in der Schweiz zu entscheiden. Die Massnahme wurde vom italienischen Wirtschaftsminister auf einem Symposium über grenzüberschreitende Arbeit vorgestellt.

Für die Regierung in Rom würde ein solcher Steuerbonus italienischen Arbeitnehmern und Unternehmen die Möglichkeit geben, «zu wählen, ob sie in Italien oder in der Schweiz arbeiten wollen», sagte Giancarlo Giorgetti am Montag bei einem Runden Tisch in Morbegno in der Provinz Sondrio in der Lombardei, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete.

Die Massnahme würde in einem Radius von 20 Kilometern um die Grenze greifen und «den Unternehmen und Arbeitnehmern zugutekommen, die sich dafür entscheiden, die Produktion und damit die Schaffung von Wohlstand auf der Halbinsel aufrechtzuerhalten», erklärte der Minister, der eine der Galionsfiguren der rechtsextremen Lega ist, im Detail.

Für den Minister sind die Grenzregionen mit einem «absolut unhaltbaren» Wettbewerb und der Gefahr einer «produktiven Verödung» konfrontiert.

Neues Abkommen zwischen Rom und Bern

Die Regierung möchte diese «steuerbefreite» Massnahme gemäss Aussage Giorgettis am 1. Januar 2024 einführen. Damit würde die Massnahme zeitgleich mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien implementiert.

Die italienische Regierung gab Ende November letzten Jahres grünes Licht für ein neues Abkommen mit Bern über die Besteuerung von Grenzgängern. Das heutige Abkommen stammt aus dem Jahr 1974.

Nach jahrelangen Verhandlungen wurden Ende 2020 in Rom zwei Protokolle unterzeichnet. Sie dienen nicht nur der Vermeidung der Doppelbesteuerung, sondern regeln auch andere Fragen im Zusammenhang mit der Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Das Abkommen wurde von den eidgenössischen Räten ratifiziert, muss aber noch vom italienischen Parlament genehmigt werden. (aeg/sda/ans)

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