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Hakan K. zog vor ein paar Wochen um und bekam dabei Hilfe von seinem Vater. Die beiden mieteten einen Lieferwagen bei «Bülach Transporter & Lieferwagen Vermietung». Am Telefon erkundigte sich Hakan K. nach dem Preis: «Der Vermieter sagte mir, es koste 99 Franken, egal wie viele Stunden ich das Fahrzeug miete», sagt Hakan K. gegenüber watson.
Am gleichen Abend holen die beiden das Fahrzeug in Bülach ab. Nach etwas mehr als drei Stunden legen sie den Schlüssel zurück in den Briefkasten, wie mit dem Vermieter abgesprochen. Dann kommt die Rechnung: «Die 500 Franken Kaution behielt der Vermieter und schickte mir zusätzlich noch eine Rechnung von über 111 Franken», sagt Hakan. Aus 99 wurden 611 Franken, der Grund sind Zusatzkosten und Pauschalen.
So steht auf der Rechnung, die watson vorliegt, dass die Grundmiete alleine schon 150 Franken beträgt. Dazu kommen Zusatzkosten. «Im Voraus habe ich extra nachgefragt, ob wir das Fahrzeug reinigen müssen, was der Vermieter verneinte», so Hakan. Auf der Rechnung taucht dann aber ein Zusatzbetrag von 50 Franken für die Reinigung des Fahrzeuges auf.
Hinzu kommen noch viele weitere Pauschalen, zum Beispiel für die Fahrzeugrückgabe (49.-), schriftliche Zustellung der Rechnung (50.-), Kartenzahlung (25.-), etc. Der Trick des Vermieters ist einfach: Auf dem Vertrag steht im Kleingedruckten, dass alle vorherigen Absprachen (mündlich, telefonisch, im Internet) ungültig seien und nur die Preise auf dem Vertrag gelten. «Als ich den Vermieter konfrontierte, drohte er mir sofort mit Betreibung», sagt Hakan K.
Der Vermieter sagt auf Anfrage: «Wir haben den Vertrag rechtlich prüfen lassen. Alle Firmen betreiben hier so Geschäfte.» Ausserdem verrechne er nur Sonderleistungen, die auch so vom Kunden gewünscht seien. Die Internetseite hat er zudem so verändert, dass hinter den «Sonder-Preisen» nun ein Sternchen steht.
Es handelt sich dabei nicht um einen Einzelfall. Vor einigen Tagen berichtete der «Zürcher Unterländer» von zwei ähnlichen Fällen. Den Kunden wurde ein Preis von 99 Franken versprochen, die Rechnung betrug jeweils über 600 Franken. Auch auf Google finden sich viele negative Kommentare, die vom Vermieter jeweils als «Fälschungen» und «Lügen» abgetan werden.
Die «Stiftung für Konsumentenschutz» (SKS) sieht in diesem Vertrag einen Rechtsbruch. «Individuelle Vereinbarungen gehen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor», sagt Michael Grütter, Rechtsberater bei SKS. «Es ist widersprüchlich, schriftlich oder mündlich Vereinbarungen zu treffen, Aktionspreise etc. per Mail oder im Internet zu verbreiten und dabei in den AGB zu regeln, dass das alles ungültig sei. Ein solches Verhalten ist rechtsmissbräuchlich.»
Trotzdem hat Hakan K. die Rechnung bereits bezahlt, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Es ist fraglich, ob der Vermieter eine Betreibung angestrebt hätte, da für ihn dadurch auch Kosten entstehen. Trotzdem ist das Risiko, einen Eintrag im Betreibungsregister zu haben, vielen einfach zu gross.
Grütter sieht das Problem in der Schweizer Gesetzgebung: «Da ein Betreibungsregistereintrag für die Betroffenen äusserst mühsam sein kann (insbesondere bei der Wohnungssuche, beim Beantragen eines Kredits oder je nach Job auch bei der Stellensuche), zahlen viele auch ungerechtfertigte Forderungen aus Angst. Denn in der Schweiz kann jeder jeden betreiben, weil das Betreibungsamt nicht prüft, ob eine Forderung wirklich besteht. Das ist ein grosser Missstand in unserem Gesetz.»
Nun ermittelt auch die Polizei: «Es haben sich 20 Personen bezüglich der Lieferwagenvermietung in Bülach bei uns gemeldet. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen und ist auch schon in Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft», sagt Carmen Surber, Mediensprecherin der Kantonspolizei Zürich. Weitere Opfer können sich beim Polizeiposten in Bülach melden. Es gilt die Unschuldsvermutung.