Der Bund will die sogenannte Wertfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken halbieren. In anderen Worten: Bereits ab 150 Franken soll künftig die Schweizer Mehrwertsteuer draufgeschlagen werden. Das fordert die Finanzministerin Karin Keller-Sutter, wie mehrere Quellen gegenüber dem Tagesanzeiger bestätigt haben.
Ueli Maurer, der Vorgänger von Karin Keller-Sutter, bezeichnete diesen Schritt während seiner Amtszeit noch als «Mission Impossible». Eine Senkung der Wertfreigrenze führe zu kilometerlangen Staus am Zoll und zu einem unverhältnismässigen Aufwand.
Trotz Maurers Warnungen kam vor zwei Jahren Bewegung in die Angelegenheit: Der National- und Ständerat hiess mehrere verbindliche Vorstösse gut, die ein «Ende der Subventionierung des Einkaufstourismus» verlangten.
Bisher war ein Einkaufstrip über die Grenze durchaus lohnenswert: Wer im Ausland shoppen geht, kann die dortige Mehrwertsteuer am Zoll mittels Ausfuhrschein zurückfordern. Möglich ist dies ab einem Einkaufswert von 50 Euro.
Da die Einkäufe bei der Einfuhr in die Schweiz erst ab 300 Franken versteuert werden müssen, heisst das, dass Einkäufe zwischen 50 und 300 Euro komplett steuerfrei bleiben. Ein lukratives Geschäft, das den hiesigen Detailhändlern – vor allem in Grenzregionen – schon lange ein Dorn im Auge ist.
Obwohl die Kantone St. Gallen und Thurgau die komplette Abschaffung der Wertfreigrenze gefordert hatten, empfinden die Schweizer Detailhändler die Halbierung als einen Schritt in die richtige Richtung. Wie Dagmar Jenni, Direktorin der Swiss Retail Federation, gegenüber dem Tagesanzeiger sagt:
Die Wertfreigrenze von 150 Franken ist ihr aber noch immer zu hoch. Ihr Ziel ist eine Wertfreigrenze von 50 Franken.
Mit ein paar Tipps und Tricks können allerdings nach wie vor grössere Einkäufe erledigt werden: So etwa, indem man die ganze Familie zum Einkauf mitschleppt. Die Wertfreigrenze gilt nämlich pro Kopf. Wer also mit vier Personen einkaufen geht, kann also bis zu 1200 Franken steuerfrei einkaufen.
Wer alleine einkaufen geht, aber immer noch im selben Volumen shoppen möchte, der muss mehrere Grenzüberquerungen vornehmen. Die Wertfreigrenze gilt nur pro Kopf und pro Tag. Wer also statt einmal zweimal pro Woche ins Ausland einkaufen geht, der spart noch immer denselben Steuerbetrag ein.
Genau davor warnte gemäss dem «Tagesanzeiger» Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. Bei dem Vorschlag zur Halbierung der Wertfreigrenze handle es sich bloss um «Symptombekämpfung», wobei der Schritt zu noch mehr Fahrten ins Ausland führen könnte.
Noch steht aber nichts fest. Der Bundesrat wird demnächst eine entsprechende Vernehmlassung starten. (saw)
Die höheren Löhne und die höheren Fixkosten in der Schweiz rechtfertigen die massiven Preisunterschiede nicht.