Auch am Tag nach der Corona-Session des Parlaments ist die Enttäuschung bei den Befürwortern des Dividenden-Verbots gross. Dieses wurde gefordert, weil mehrere Grossfirmen Dividenden für das Jahr 2019 ausschütteten, obwohl sie Kurzarbeit für ihre Belegschaft beantragen mussten.
Nachdem der Nationalrat Anfang Woche in der angeheizten Stimmung sich knapp für das Verbot aussprach, gab es am Mittwoch wenig überraschend ein Nein im Ständerat. Die Kritik daran war auch bei der watson-Community gross. In mehreren Kommentaren wurde die Transparenz beim Stimmverhalten der Parlamentarier gefordert.
Diese zu liefern, ist nicht einfach. Der Ständerat veröffentlicht keine Namenslisten. Und Anfang Woche wurde entschieden, dass dass das rund 60 Sekunden lange Abstimmungsprozedere komplett analog durchgeführt wird. So, wie es über ein Jahrhundert vor dem «Stöckligate»-Skandal passierte: Stimmabgabe erfolg durch ein physisches Zeichen. An der Corona-Session geschah das durch Aufstehen statt Handerheben.
Das offizielle Resultat war 31:10 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine Video-Analyse der Abstimmung erlaubt es, Bild für Bild zu rekonstruieren, welche Ständerätin und welcher Ständerat wie abgestimmt hat.
Daraus ergibt sich folgendes Stimmverhalten:
Gegen das Dividenden-Verbot (31): Die gesamte rechte Ratshälfte stimmte geschlossen gegen den Vorstoss. Zwei Ständeräte fehlten bei der Abstimmung.
Für das Dividenden-Verbot (10): Die Ratslinke stimmte für den Vorstoss. Allerdings nicht geschlossen: Bei der SP gab es eine Enthaltung und einen Abwesenden.
Keine Ja/Nein-Stimme: Eva Herzog (SP/BS, Enthaltung). Abwesend waren: Jakob Stark (SVP/TG), Josef Dittli (UR/FDP) und Daniel Jositsch (SP/ZH). Hans Stöckli (SP/BE) stimmt als Ständeratspräsident nicht ab.
Das Geschäft war mit dem Nein des Ständerats zumindest formell gescheitert. Die Idee könnte aber in der Sommersession politisch weiterleben. SRF berichtete, dass aus den Reihen der CVP bereits an einem «alternativen Vorstoss» gearbeitet werde, der in eine ähnliche Richtung ziele.
Er müsste die Frage der Eigentumsgarantie klären, um mehr Erfolg zu haben als der erste Entwurf von der nationalrätlichen Wirtschaftskommission. Ein komplettes Dividenden-Verbot, womöglich mit Rückwirkung, wurde in der Debatte auch aus grundrechtlichen Argumenten kritisiert.
Entsprechende Bedenken wurden auch vom Berner Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz von der Nachrichtenagentur AWP verbreitet. Ein Dividenden-Verbot hätte gar den Kerngehalt der Eigentumsgarantie eingeschränkt, wird er zitiert. Als problematisch bezeichnete er auch die rückwirkende Gültigkeit des Parlamentsentscheids: «Das Rückwirkungsverbot stellt ein zentrales Element eines Rechtsstaats dar», sagte er. Das Nein des Ständerats begrüsste er.
* Die Stimme von Frau Ständerätin Graf wurde in einer ersten Version nicht berücksichtigt. Die Liste wurde ergänzt.
Da gibt es noch einiges zum nachjustieren.
Volkspartei....?