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Initiative zurückgezogen: Bankgeheimnis kommt nicht in die Bundesverfassung

Initiative zurückgezogen: Bankgeheimnis kommt nicht in die Bundesverfassung

09.01.2018, 16:0009.01.2018, 16:08
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Die Initiative zum Schutz des Bankgeheimnisses wird zurückgezogen. Nachdem das Parlament im November eine Verschärfung des Steuerstrafrechts abgelehnt hat, ist gemäss dem Komitee das Hauptziel erreicht: Das Bankkundengeheimnis im Inland bleibt bestehen.

Den Entscheid gab das Komitee am Dienstag in Bern bekannt. Die Initianten wollten mit der Initiative das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern und damit das «Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat erhalten», wie es in der Mitteilung heisst. Es sollte sichergestellt werden, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Das Volksbegehren war 2013 auf Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Thomas Matter ins Rollen gebracht worden. Die Räte reagierten gespalten auf das Begehren: Der Nationalrat unterstützte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnte beides ab.

Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern forderten daher mit Motionen, einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu öffnen. Beide Kammern und der Bundesrat nahmen die Motionen Ende des vergangenen Jahres an.

Bankgeheimnis als Schutz für Steuerbetrüger

Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts eingereicht worden. Diese hatte zum Ziel, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Vorgesehen war, dass Steuerbehörden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten sollten.

In der Vernehmlassung waren die Pläne schlecht angekommen. Als Reaktion darauf hatte der Bundesrat die Vorlage abgeschwächt, ehe er sie 2015 wegen der Bankgeheimnis-Initiative sistierte. Die Initiative lehnte der Bundesrat ab. Seiner Meinung nach hätte deren Annahme die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet.

Heute können Steuerbehörden Informationen bei Dritten – etwa beim Arbeitgeber – einholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Laut dem Bundesrat hätten die Steuerbehörden bei Annahme der Initiative Informationen nur noch im Rahmen von Strafverfahren einholen können – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

Nach den Entwicklungen in der Herbstsession war mit dem Rückzug der Initiative gerechnet worden. Der Gegenvorschlag ist damit jedoch nicht automatisch vom Tisch. Das Parlament muss noch entscheiden, ob es diesen abschreiben will. (whr/sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Christian Mueller (1)
09.01.2018 16:50registriert Januar 2016
Haben sich also die Investitionen der Steuerbetrüger in die Initiative und in die Kassen der Parteien und Palrlamentarier gelohnt...
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drüber Nachgedacht
09.01.2018 16:43registriert Dezember 2017
Wer profitiert eigentlich vom Bankgeheimniss?

- Steuerhinterziehung
- Verheimlichen von Geldern vor dem Partner

Kennt jemand einen positiven Grund?
http://
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