Der Bundesrat beerdigt die Verschärfung des Steuerstrafrechts. Seine Pläne waren in den Räten auf Widerstand gestossen. Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern fordern daher, auf das Projekt zu verzichten. Der Bundesrat ist damit einverstanden.
Mit der Revision des Steuerstrafrechts wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Künftig sollten Steuerbehörden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten.
Während die Linke die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüsste, sahen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände darin einen Angriff auf das Bankgeheimnis. Das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat würde zerstört, monierten sie.
Offen ist, ob die Initianten der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» bereit sind, das Volksbegehren unter diesen Umständen zurückzuziehen. Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts zu Stande gekommen. Sie will das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung verankern. Das soll sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.
Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten – etwa beim Arbeitgeber – einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit laut Bundesrat einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.
Der Bundesrat lehnt auch den Gegenvorschlag ab. Mit diesem würden die geltenden Gesetzesbestimmungen in der Verfassung verankert. Ausserdem würde ausdrücklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht über eine Revision der Verrechnungssteuer eingeführt werden kann.
Die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Verfassung hätte nach Meinung des Bundesrates eine negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken. (whr/sda)