Aufgrund der Corona-Pandemie füllen immer mehr Leute eine Patientenverfügung aus. «Die Krise animierte dazu, sich mit der Vorsorge auseinanderzusetzen», teilt Annina Spirig von Pro Senectute mit. Die Organisation stellt fest, dass die Bestellungen von Vorsorgedossiers und Vorlagen zur Patientenverfügung seit Beginn der Pandemie zugenommen haben.
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In der Patientenverfügung hält man seine medizinischen Behandlungswünsche fest für den Fall einer Urteilsunfähigkeit. So können Patientinnen und Patienten im Voraus bestimmen, welche lebenserhaltenden oder
-verlängernden Massnahmen sie wünschen und welche nicht. Eine solche Massnahme kann etwa eine Herzmassage oder eine künstliche Beatmung sein.
Mit dem Coronavirus sind diese Verfügungen wieder aktueller geworden. Bei einem schweren Krankheitsverlauf werden Patienten zum Teil auf die Intensivstation verlegt und an Beatmungsgeräte angeschlossen.
«Häufig können Patientinnen zu Beginn der Hospitalisation selbst in Massnahmen wie eine künstliche Beatmung einwilligen», sagt Daniel Tapernoux. Er war selber Arzt in einem grösseren Spital und ist nun in der Geschäftsleitung der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO) tätig.
Die Patientenverfügung spielt bei der Behandlung von Covid-19-Patienten deshalb vordergründig erst mal keine Rolle. Sie wird erst aktiviert, wenn man sich nicht mehr selber äussern kann. So etwa bei Bewusstlosigkeit oder unter gewissen Situationen bei einer Beatmung.
Wenn die Therapie nicht anschlägt und der Patient auf lebensverlängernde Massnahmen gemäss Patientenverfügung verzichtet, können die Ärztinnen danach handeln. Deshalb empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin allen besonders gefährdeten Personen, eine Patientenverfügung auszufüllen.
Bei den allgemein gehaltenen Patientenverfügungen gibt es jedoch ein Problem: «Der Ermessensspielraum ist gross», sagt Tapernoux. Wenn nur auf lebenserhaltende Massnahmen verzichtet werden soll, sofern die Situation schwer ist und es keine Aussichten auf Erfolg gibt, könne es schwierig sein, das auf die Corona-Situation anzuwenden.
Tagtäglich müsse auf der Intensivstation entschieden werden, ob eine künstliche Beatmung weitergeführt werden soll, sagt Tapernoux. «Am schwierigsten ist, wenn Sie am Bett stehen und nicht wissen: Handle ich im Willen von diesem Patienten oder mache ich etwas, was er im Leben nie gewollt hätte.»
Für genau solche Fälle haben medizinische Organisationen wie «palliativ.ch» ein Zusatzblatt zur Patientenverfügung ausgearbeitet. Dort können Patientinnen ihre Wünsche bei einer Infektion mit Covid-19 festhalten. Man soll sich etwa überlegen, ob man intensivmedizinsche Massnahmen wünscht oder nur die belastenden Symptome wie Atemnot, Angst und Schmerzen behandelt werden sollen.
Arzt Tapernoux rät dazu, das Zusatzblatt auszufüllen. Besonders wenn das Spital auf eine Ressourcenknappheit zuläuft, etwa zu wenig Betten vorhanden sind, kann jede Form von Patientenverfügung eine Entscheidungshilfe sein. «Für das Behandlungsteam kann es schwierig sein, wenn sie alleine entscheiden müssen, welcher Patient, welche Patientin eine intensivmedizinische Behandlung erhält», sagt Tapernoux.
Wer sich überlegt, eine Patientenverfügung zu schreiben, sollte sich dafür genug Zeit nehmen. Pro Senectute rät, die Entscheide mit Angehörigen, in einer Fachberatung und allenfalls mit dem Hausarzt zu besprechen.