Zunächst waren es im Durchschnitt drei pro Monat, dann fünf. Seit Anfang Jahr nehme die Zahl der Verzeigten aber tendenziell zu, sagt Polizeisprecher Michael Walker in der «NZZ am Sonntag».
Die meisten Freier wurden vom Stadtrichteramt wegen Verstosses gegen die Verordnung mit Bussen von bis zu 500 Franken bestraft. Mindestens einer legte gegen den Strafbefehl des Amts Einsprache ein; er wurde in der Folge vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen. Dieses hielt fest, es sei nicht erwiesen, dass der Mann bei der Prostituierten nach Sex nachgefragt habe.
Insgesamt wurden in den letzten rund fünf Jahren vom Stadtrichter- und Statthalteramt Zürich fast 3000 Personen bestraft, die den Strichplan missachtet hatten. Die meisten waren weibliche Prostituierte, dann folgen Freier und männlichen Prostituierte.
Die neuen Regelungen besagen, dass Strassenprostitution in Zürich nur noch im Niederdorf, in der Brunau und in Altstetten erlaubt ist – und dass nicht nur Prostituierte, sondern auch Freier bestraft werden, die dagegen verstossen. (aargauerzeitung.ch)