Am Flughafen Zürich wurden in den letzten Monaten vermehrt Personen ohne gültige Bordkarte im Sicherheitsbereich festgestellt. Dies geht aus Strafbescheiden hervor, die SRF Investigativ ausgewertet hat.
So gelangte im Juni 2024 eine Frau ohne Ticket in den Sicherheitsbereich des Flughafens Zürich. Sie passierte laut Strafbescheid die Bordkartenkontrolle, indem sie an einem unbeobachteten Moment am Kontrollschalter vorbeiging. Auch am Gate wurde sie nicht aufgehalten und konnte so an Bord eines Flugzeugs nach Amsterdam gelangen.
Durch den sogenannten «Headcount», einer Passagierzählung vor dem Abflug, konnte verhindert werden, dass die Frau auch tatsächlich nach Amsterdam fliegen konnte. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verurteilte sie rechtskräftig zu einer Busse von 500 Franken, wegen «unerlaubtem Betreten des Sicherheitsbereichs».
Wenige Wochen später versuchte dieselbe Frau erneut, ohne Bordkarte zu fliegen. Laut Strafbescheid habe sie dieses Mal Freunde in Barcelona besuchen wollen. Sie stellte sich direkt hinter eine Person mit gültiger Bordkarte und durchquerte so die Zutrittskontrolle.
In einem weiteren ähnlichen Fall wurde ein Mann beim unberechtigten Betreten des Sicherheitsbereichs angehalten. Er erklärte gegenüber den Sicherheitskräften, er habe testen wollen, ob Fliegen ohne Ticket so einfach sei wie Zugfahren ohne Ticket.
Nach Angaben der Flughafen Zürich AG ist bislang kein Fall bekannt, in dem eine Person ohne gültiges Ticket tatsächlich abgehoben ist.
Anders verhält es sich im Ausland: Im Jahr 2024 gelang es einem Mann, ohne Flugticket von München nach Schweden zu fliegen. In einem weiteren Fall reiste eine Frau ohne Bordkarte von New York nach Paris. Sie musste sich inzwischen in den USA vor Gericht verantworten.
Nach Einschätzung des Flughafens Zürich besteht durch die Vorfälle aber keine unmittelbare Gefährdung für Passagiere. Der Flughafen unterscheidet klar zwischen der Bordkartenkontrolle und der Sicherheitskontrolle.
Erstere regelt den Zugang zum Abflugbereich, letztere dient der sicherheitstechnischen Überprüfung von Personen und Gepäck. Nach Angaben der Flughafenbetreiberin haben alle betroffenen Personen die Sicherheitskontrolle ordnungsgemäss durchlaufen. Das Umgehen der Bordkartenkontrolle führte demnach nicht dazu, dass unkontrollierte oder potenziell gefährliche Gegenstände in den Sicherheitsbereich gelangten.
Laut der Flughafen Zürich AG komme es allgemein häufiger zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen mit Passagieren. Diese würden inzwischen aber zunehmend auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Sensoren und Kameras erkannt, erklärt Sprecherin Bettina Kunz gegenüber dem SRF.
Seit 2018 sind Schweizer Flughäfen verpflichtet, unerlaubte Zutritte zum Sicherheitsbereich dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu melden. Eine Auswertung dieser Meldungen zeigt, dass der Flughafen Zürich besonders häufig betroffen ist. 2023 wurde ein solcher Fall registriert, im Jahr 2024 waren es vier. Bis Mai 2025 wurden bereits erneut vier Fälle dokumentiert. (ear)