Ein 20-Jähriger soll mit einem angezündeten Pfefferspray-Strahl einen Mann an einer Winterthurer Bushaltestelle angegriffen und verletzt haben: Die Staatsanwaltschaft wird am Mittwoch im Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten sowie eine Landesverweisung von sieben Jahren fordern.
Neben dem Neuseeländer muss sich ein ebenfalls 20-jähriger Schweizer verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eine Beteiligung an der Auseinandersetzung vor und verlangt eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 80 Franken, beides zugunsten einer Probezeit von zwei Jahre bedingt ausgesprochen.
Am Samstagabend des 3. September 2022 traf eine Gruppe Jugendlicher und junger Männer gegen 23 Uhr in einem Winterthurer Bus der Linie 2 auf einen damals 32-jährigen angetrunkenen Mann. Dieser provozierte gemäss Anklage einen Jugendlichen verbal und versuchte einem anderen einen Schlag zu versetzen.
An der Bushaltestelle «Waser» stiegen alle Streitenden aus. Gemäss Anklage hatte entweder der Angetrunkene die jungen Männer dazu aufgefordert – oder diese hatten ihn aus dem Bus gedrängt.
Draussen sprühte dann der Neuseeländer dem 32-Jährigen gemäss Anklageschrift unvermittelt, ohne Vorwarnung und ohne dass es zu weiteren Provokationen gekommen wäre, Pfefferspray ins Gesicht. Der 20-jährige Schweizer soll derweil in einer Abfalltonne ein Holzbrett ergriffen und auf den Mann geworfen haben, zudem soll er ihn mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert haben.
Dann setzte der Neuseeländer gemäss Anklageschrift seinen Pfefferspray ein zweites Mal ein. Und zwar indem er seinem Kontrahenten «ins Gesicht/gegen den Kopf sprühte und gleichzeitig mit einem Feuerzeug den Pfeffersprühnebel in Brand setzte». Eine grosse Flamme habe daraufhin den Kopfbereich des 32-Jährigen in Brand gesetzt.
Die Gruppe von Jugendlichen und jungen Männern flüchtete daraufhin. Die beiden heute 20-Jährigen, die sich am Mittwoch und Donnerstag vor dem Bezirksgericht verantworten müssen, wurden rund drei Wochen nach der Tat verhaftet.
Da zwei Unbeteiligte den Vorfall gesehen hatten und die Flammen am Kopf des Angegriffenen rasch löschen konnten, sei er nicht in unmittelbare Lebensgefahr geraten, heisst es in der Anklageschrift.
Da aber der ausgelöste Feuerstrahl leicht zu einer schweren, bleibenden Schädigung hätte führen können, wirft die Staatsanwaltschaft dem Neuseeländer versuchte schwere Körperverletzung sowie Angriff vor.
Den Schweizer klagt sie wegen Angriff und einfacher Körperverletzung an. Sie wirft ihm weitere Delikte vor; unter anderem versuchten Diebstahl und Sachbeschädigung an einem Selecta-Automaten an einem Bahnhof.
Was die Verteidiger der beiden Beschuldigten fordern, wird sich im Verlaufe der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung zeigen. (rbu/sda)