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Bundesrat verbietet Hockey-Nati weiter das Tragen des Schweizer Wappens

Switzerland?s player during the national anthem at the Hockey World Championship group A preliminary round match between Switzerland and Finland in Prague at the O2 Arena, Czech Republic, on Tuesday,  ...
Schweizer Eishockey-Spieler beim Singen der Nationalhymne.Bild: keystone

Bundesrat verbietet Hockey-Nati weiterhin das Tragen des Schweizer Wappens

Nationalmannschaften dürfen auf ihren Trikots zwar das Schweizerkreuz tragen, aber nicht das Schweizerwappen. Dabei möchte es der Bundesrat bewenden lassen. Er beantragt deshalb, zwei Motionen aus dem Parlament abzulehnen und auf eine Anpassung des Wappenschutzgesetzes zu verzichten.
23.05.2024, 12:4823.05.2024, 12:49

Wenn die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft heute Nachmittag (16.20 Uhr) in Ostrava den WM-Viertelfinal gegen Deutschland bestreitet, dann trägt sie das Schweizer Wappen auf der Brust. Etwas, das sie eigentlich nicht dürfte. Denn eine dazu nötige Ausnahmebewilligung besitzt der Eishockey-Verband nicht.

Zwei Politiker wollten deshalb das seit 2017 geltende Wappenschutzgesetz anpassen. FDP-Ständerat Damian Müller (LU) und SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE) reichten Vorstösse ein, damit Nationalmannschaften das Wappen rechtmässig verwenden können.

Schweizerwappen und Schweizerkreuz sind nicht dasselbe

Swiss Ice Hockey sei 2018 auf die missbräuchliche Verwendung des Wappens hingewiesen worden, schreiben die Motionäre. Die gleichzeitig in Aussicht gestellte Ausnahmebewilligung sei nicht eingegangen. Die Frage, ob das Wappen auf den Nati-Trikots bleiben darf, liegt mittlerweile beim Bundesverwaltungsgericht.

Der Bundesrat pocht in seiner am Donnerstag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu den Motionen auf die Unterscheidung zwischen Schweizerwappen und Schweizerkreuz. Das weisse Kreuz auf rotem Feld dürften alle verwenden, die die Voraussetzungen dafür erfüllten. Darunter seien auch die Schweizer Sportverbände.

Kein Anlass für Gesetzesanpassung

Das Wappen hingegen – konkret das Schweizerkreuz im Wappenschild – dürfe nur die Eidgenossenschaft gebrauchen. Das Wappenschutzgesetz schütze Gemeinwesen beim Gebrauch ihrer Hoheitszeichen, merkt der Bundesrat dazu an. Gleichzeitig schütze es vor Irreführungen durch missbräuchlich verwendete Zeichen.

Der Bundesrat erinnert an das fast einstimmige Ja zum Wappenschutzgesetz im Parlament. Würde es nun angepasst, käme dies einer «Einzelfallgesetzgebung» gleich, schreibt er. Da die Verbände das Schweizerkreuz auf Rot verwenden dürften, gebe es keinen Anlass, das Gesetz anzupassen. Dass die Hockey-Nati deswegen den WM-Viertelfinal in eiligst angefertigen Sondertrikots bestreiten wird, ist unwahrscheinlich. (ram/sda)

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