Das SRF hat das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot verletzt. Zu diesem Schluss gelangt die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI). Sie beanstandete eine Sequenz, die während der Fussball-WM 2018 in Russland ausgetrahlt wurde. Eine Frau hatte dagegen eine Popularbeschwerde erhoben.
Ein Zusammenschnitt verschiedener Bilder wurde mit den Worten «Tränen, Tore, Tiiii…telverteidigerfrust» kommentiert. Bevor eine enttäuschte Anhängerin des ausgeschiedenen Titelverteidigers Deutschland eingeblendet wurde, sahen die Zuschauer bei «Tiiii…» eine vor Freude hüpfende Zuschauerin in einem knappen Shirt.
Die Diskussion in der UBI-Kommission sei kontrovers geführt worden, teilt diese mit. Letztlich wurde die Beschwerde mit fünf zu vier Stimmen für begründet erachtet. Mit dem sexistischen Inhalt seien Frauen diskriminiert worden. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Sequenz nur kurz gewesen und das Wort «Titten» nicht ausgesprochen worden sei.
«Es ging nur darum, den Zuschauern für einen kurzen Moment grosse Brüste zu zeigen», sagte UBI-Mitglied Nadine Jürgensen laut «persönlich.com». Den plumpen und leicht pubertären Witz würden höchstens ein paar Männer lustig finden.
Die Präsidentin der UBI, Mascha Santschi Kallay, betonte, es habe sich nicht um ein «Wortspiel à la Bubenstreich» gehandelt. «Würde man einen Tisch zeigen und Tiiii…titelverteidigerfrust sagen, würde niemand lachen.»
Die UBI folgte mit ihrem Urteil dem Ombudsmann der SRG, welcher bereits im vergangenen Herbst eine gleich lautendende Beanstandung unterstützte. Das SRF muss der UBI nun einen Massnahmenbericht einreichen. (ram)