Der Internationalen Sportgerichtshofs CAS lehnt die Klage von 45 russischen Sportlern und zwei Betreuern gegen ihren Ausschluss von den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang ab.
Die dreiköpfige Ad-hoc-Kommission mit dem Schweizer Bernhard Welten, der ehemaligen australischen Skifahrerin Zali Steggall und der Kanadierin Carol Roberts wies die zu Beginn der Woche eingereichten Klagen der russischen Athleten und Funktionäre gegen den Entscheid des Internationalen Olympischen Komitees am Freitag wenige Stunden vor der Eröffnungsfeier der 23. Olympischen Winterspiele in Pyeongchang zurück.
Unter den Klägern waren unter anderen die Olympiasieger Alexander Legkow (Langlauf), Viktor Ahn (Shorttrack), Anatoli Schipulin (Biathlon), Alexander Tretjakow (Skeleton) und Xenia Stolbowa (Eiskunstlauf).
Damit bleibt es bei 168 Sportlern aus Russland, die für die 23. Winterspiele vom Internationalen Olympischen Komitee zugelassen worden sind. Diese Sportler starten unter neutraler Flagge und ohne Hymne als Olympische Athleten aus Russland.
Das IOC hatte in einem aufwendigen Prüfverfahren eine Selektion für russische Sportler getroffen. Aufgrund der Belege für organisierte Dopingmanipulationen bei den Winterspielen in Sotschi 2014 hatte das IOC im Dezember vergangenen Jahres das Nationale Olympische Komitee Russlands gesperrt. Demnach konnten russische Sportler nur per IOC-Einladung zu den Spielen nach Pyeongchang gelangen. (sda/dpa/reu/afp)