Hol dir jetzt die beste News-App der Schweiz!
- watson: 4,5 von 5 Sternchen im App-Store ☺
- Tages-Anzeiger: 3,5 von 5 Sternchen
- Blick: 3 von 5 Sternchen
- 20 Minuten: 3 von 5 Sternchen
Du willst nur das Beste? Voilà:
Eigentlich ist alles geritzt: Michael G. findet eine neue Wohnung und kündigt deshalb seine alte in der Stadt Zürich. Weil er am neuen Ort sofort einziehen kann, sucht er per 1. September Nachmieter.
Er stellt ein Inserat auf Homegate, wo er die 3-Zimmerwohnung für 2210 Franken ausschreibt.
Zum Besichtigungstermin kommen 15 Interessenten. Von zehn potenziellen Nachmietern schickt er das Bewerbungsformular an die Verwaltung* weiter. «Alle wollten die Wohnung, in der ich drei Jahre lebte, unbedingt haben», sagt Michael G.
Wenige Tage später meldet sich die Verwaltung telefonisch und lässt ihn wissen, leider sei niemand bereit, die Wohnung zu übernehmen, er müsse im September weiter Miete zahlen.
Michael G., der sich vorsorglich die Namen der Interessenten aufgeschrieben hat, fragt bei zweien nach, warum sie plötzlich keine Interesse mehr hätten. Von beiden bekommt er dieselbe Antwort: Sie seien von der Verwaltung kontaktiert worden und diese habe ihnen mitgeteilt, dass sie den Zuschlag für die Wohnung bekommen würden, allerdings koste sie wegen «Marktpreisanpassungen» neu 2910 Franken. Das sind satte 600 Franken mehr als zuvor, Renovationen seien keine vorgesehen. Beide lehnten deshalb dankend ab. watson konnte mit einem der Interessenten sprechen. «2910 Franken für diese 3-Zimmerwohnung ist erstens viel zu viel und übersteigt zweitens mein Budget», sagt Fabienne L.* Wortwörtlich bekommt sie von der Verwaltung folgende Message:
Michael G. erkundigt sich bei der Verwaltung, was das Problem sei, und diese dreht ihm aus einem Fehler einen Strick. Er habe fälschlicherweise einen Mietpreis von 2210 statt 2310 Franken angegeben und müsse deshalb ein neues Inserat schalten und einen weiteren Besichtigungstermin organisieren, lautet die Antwort. Michael G. gesteht, einen Fehler gemacht zu haben und die Wohnung irrtümlicherweise für 2210 Franken ausgeschrieben zu haben. Allerdings habe er das bei der Besichtigung den Interessenten gesagt, alle hätten diskussionslos 2310 Franken gezahlt. Die Verwaltung akzeptiert das nicht und besteht darauf, dass er die Wohnung noch einmal auf Homegate ausschreibt. Dies tut er mit dem Preis von 2910 Franken – niemand meldet sich.
Langsam reisst bei Michael G. der Geduldsfaden. Jetzt schreibt er einen Brief und gibt ihn bei der Verwaltung ab. Inhalt:
Die Antwort der Verwaltung steht immer noch aus.
Michael Töngi, Generalsekretär des Mieterverbandes, sagt: «Dass die Verwaltung den Preis derart erhöht und den Mieter nicht aus dem Mietvertrag entlassen will, ja von ihm noch verlangt, dass er Nachmieter zu einem höheren Preis finden müsse, ist an Dreistigkeit fast nicht zu überbieten.» Es sei völlig klar, dass Michael G. die Septembermiete nicht bezahlen müsse. Töngi kennt die Masche: «Wie viele Fälle es genau sind, kann ich nicht sagen, wir sind jedoch schon mehrmals mit genau dieser Problematik konfrontiert worden.»
Töngi kennt den Grund: «Bei einer ‹normalen Kündigung› können viele Vermieter bei der heutigen Marktsituation einen höheren Mietzins verlangen.» Bei ausserterminlichen Kündigungen hingegen würden die potenziellen Mieter den aktuellen Preis übernehmen und die Vermieter könnten den Mietzins nicht erhöhen. Deshalb versuchten einige Verwaltungen dies durch Druck auf Mieter wie Michael G. durchzusetzen.
Michael G. ist nervlich am Ende. Umziehen alleine sei schon anstrengend genug, dieses ganze Tamtam bringe ihn an den Anschlag. Er ist kurz vor der Kapitulation: «Im schlimmsten Fall zahle ich die Septembermiete halt», sagt er. Er wolle das Ganze einfach hinter sich bringen.
Töngi mahnt, dies auf keinen Fall zu tun, da die Vermieter genau darauf bauten. Er soll sich unbedingt an die Schlichtungsstelle wenden und auf sein Recht pochen.
Nachmietern, die darüber informiert werden, dass sich der Mietzins massiv erhöhe, rät er, die Anfechtung der Anfangsmiete zu prüfen.
*Alle Namen sind der Redaktion bekannt. watson nennt den Namen der Verwaltung nicht, weil Michael G. Angst hat, die Verwaltung könnte weiter Probleme machen.
**OR 264 besagt, es müsse ein zumutbarer Nachmieter vorgeschlagen werden. Der Mieterverband empfiehlt aber, dem Vermieter mehrere Nachmieter zu melden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Lehnt er jedoch einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, ist der Mieter von seinen vertraglichen Pflichten befreit. Michael G. ist also aus dem Schneider.