Schweiz
Zürich

Mieter-Falle – «das ist an Dreistigkeit fast nicht zu überbieten»

TEASER_QUIZ_ZH Bahngeleise sowie Buero- und Hoteltuerme in Zuerich West, aufgenommen am Samstag, 2. August 2014, in Zuerich. (KEYSTONE/Steffen Schmidt)
Zürich von oben: In Schweizer Ballungszentren bleibt der Wohnraum weiter knapp, die Mieten hoch und die Tricks der Vermieter immer dreister. Bild: KEYSTONE

Neue, fiese Mieter-Falle – «das ist an Dreistigkeit fast nicht zu überbieten»

Wer ausserterminlich kündigt, muss dem Vermieter mindestens einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Michael G.* tat genau dies und erlebte eine böse Überraschung. Laut dem Mieterverband ist er kein Einzelfall. Mehrere Verwaltungen wenden momentan eine neue, hinterlistige Masche an. 
30.08.2016, 13:0531.08.2016, 18:18
Felix Burch
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Eigentlich ist alles geritzt: Michael G. findet eine neue Wohnung und kündigt deshalb seine alte in der Stadt Zürich. Weil er am neuen Ort sofort einziehen kann, sucht er per 1. September Nachmieter. 

Er stellt ein Inserat auf Homegate, wo er die 3-Zimmerwohnung für 2210 Franken ausschreibt. 

Zum Besichtigungstermin kommen 15 Interessenten. Von zehn potenziellen Nachmietern schickt er das Bewerbungsformular an die Verwaltung* weiter. «Alle wollten die Wohnung, in der ich drei Jahre lebte, unbedingt haben», sagt Michael G. 

ZUM 100-JAEHRIGEN BESTEHEN DES MIETERVERBANDES STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG ---Ein Informationsformular des Mieterinnen- und Mieterverbands liegt in einem Regal beschriftet mit &quo ...
Laut dem Mieterverband sind viele Mieter schlecht informiert und trauen sich nicht, sich zu wehren. Bild: KEYSTONE

Wenige Tage später meldet sich die Verwaltung telefonisch und lässt ihn wissen, leider sei niemand bereit, die Wohnung zu übernehmen, er müsse im September weiter Miete zahlen.  

Michael G., der sich vorsorglich die Namen der Interessenten aufgeschrieben hat, fragt bei zweien nach, warum sie plötzlich keine Interesse mehr hätten. Von beiden bekommt er dieselbe Antwort: Sie seien von der Verwaltung kontaktiert worden und diese habe ihnen mitgeteilt, dass sie den Zuschlag für die Wohnung bekommen würden, allerdings koste sie wegen «Marktpreisanpassungen» neu 2910 Franken. Das sind satte 600 Franken mehr als zuvor, Renovationen seien keine vorgesehen. Beide lehnten deshalb dankend ab. watson konnte mit einem der Interessenten sprechen. «2910 Franken für diese 3-Zimmerwohnung ist erstens viel zu viel und übersteigt zweitens mein Budget», sagt Fabienne L.* Wortwörtlich bekommt sie von der Verwaltung folgende Message: 

«Wir beziehen uns auf Ihre Bewerbung und fragen Sie, ob Sie immer noch Interesse am Objekt haben? Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir den Nettomietzins den Marktmietzinsen anpassen müssen. Der Bruttomietzins beträgt neu 2910 Franken. Wir bitten Sie um Rückruf.»

Michael G. erkundigt sich bei der Verwaltung, was das Problem sei, und diese dreht ihm aus einem Fehler einen Strick. Er habe fälschlicherweise einen Mietpreis von 2210 statt 2310 Franken angegeben und müsse deshalb ein neues Inserat schalten und einen weiteren Besichtigungstermin organisieren, lautet die Antwort. Michael G. gesteht, einen Fehler gemacht zu haben und die Wohnung irrtümlicherweise für 2210 Franken ausgeschrieben zu haben. Allerdings habe er das bei der Besichtigung den Interessenten gesagt, alle hätten diskussionslos 2310 Franken gezahlt. Die Verwaltung akzeptiert das nicht und besteht darauf, dass er die Wohnung noch einmal auf Homegate ausschreibt. Dies tut er mit dem Preis von 2910 Franken – niemand meldet sich. 

«Dass die Verwaltung den Preis derart erhöht und den Mieter nicht aus dem Mietvertrag entlassen will, ja von ihm noch verlangt, dass er Nachmieter zu einem höheren Preis finden müsse, ist an Dreistigkeit fast nicht zu überbieten.»
Michael Töngi, Generalsekretär des Mieterverbandes
Michael Töngi
Michael Töngi.bild: zvg

Langsam reisst bei Michael G. der Geduldsfaden. Jetzt schreibt er einen Brief und gibt ihn bei der Verwaltung ab. Inhalt:

«Die Mieterin Fabienne L. sowie der Mieter Dieter K.* sind bereit, die Wohnung für 2310 Franken zu übernehmen. Allerdings ist beiden nach dem Besichtigungstermin von Ihnen telefonisch mitgeteilt worden, dass der Mietzins neu 2910 Franken koste. Ich habe mir dies von den beiden schriftlich bestätigen lassen. Gemäss Art. 264 OR** sehe ich mich deshalb aus der Verantwortung für die September-Miete aufzukommen. Sie können beide Mieter gerne anrufen.»

Die Antwort der Verwaltung steht immer noch aus.

Michael Töngi, Generalsekretär des Mieterverbandes, sagt: «Dass die Verwaltung den Preis derart erhöht und den Mieter nicht aus dem Mietvertrag entlassen will, ja von ihm noch verlangt, dass er Nachmieter zu einem höheren Preis finden müsse, ist an Dreistigkeit fast nicht zu überbieten.» Es sei völlig klar, dass Michael G. die Septembermiete nicht bezahlen müsse. Töngi kennt die Masche: «Wie viele Fälle es genau sind, kann ich nicht sagen, wir sind jedoch schon mehrmals mit genau dieser Problematik konfrontiert worden.»

Vermieter wollen Zins unbedingt erhöhen

Töngi kennt den Grund: «Bei einer ‹normalen Kündigung› können viele Vermieter bei der heutigen Marktsituation einen höheren Mietzins verlangen.» Bei ausserterminlichen Kündigungen hingegen würden die potenziellen Mieter den aktuellen Preis übernehmen und die Vermieter könnten den Mietzins nicht erhöhen. Deshalb versuchten einige Verwaltungen dies durch Druck auf Mieter wie Michael G. durchzusetzen. 

ARCHIV --- ZUM REFERENZZINSSATZ ALS BERECHNUNG DER MIETEN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILD ZUR VERFUEGUNG --- View of the residental estate Le Lignon with 2'700 flats in Vernier near Geneva, Swit ...
Dicht besiedeltes Gebiet in Vernier bei Genf.Bild: KEYSTONE

Michael G. ist nervlich am Ende. Umziehen alleine sei schon anstrengend genug, dieses ganze Tamtam bringe ihn an den Anschlag. Er ist kurz vor der Kapitulation: «Im schlimmsten Fall zahle ich die Septembermiete halt», sagt er. Er wolle das Ganze einfach hinter sich bringen. 

«Schlichtungsstelle einschalten»

Töngi mahnt, dies auf keinen Fall zu tun, da die Vermieter genau darauf bauten. Er soll sich unbedingt an die Schlichtungsstelle wenden und auf sein Recht pochen.

Nachmietern, die darüber informiert werden, dass sich der Mietzins massiv erhöhe, rät er, die Anfechtung der Anfangsmiete zu prüfen. 

*Alle Namen sind der Redaktion bekannt. watson nennt den Namen der Verwaltung nicht, weil Michael G. Angst hat, die Verwaltung könnte weiter Probleme machen. 

**OR 264 besagt, es müsse ein zumutbarer Nachmieter vorgeschlagen werden. Der Mieterverband empfiehlt aber, dem Vermieter mehrere Nachmieter zu melden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Lehnt er jedoch einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, ist der Mieter von seinen vertraglichen Pflichten befreit. Michael G. ist also aus dem Schneider. 

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71 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pasch
30.08.2016 14:25registriert Oktober 2015
Alle Trickser-Verwaltungen sofort an den Pranger stellen und nicht um den heissen Brei reden.
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judge
30.08.2016 14:02registriert Oktober 2014
Hatte das gleiche Problem, wollten Fr. 300.- rauf: 1. Als ich erfahren habe, dass der Mietzins hinter meinem Rücken steigen soll: Mit Einschreiben erklärt, dass ein Nachmieter nur unter denselben Konditionen gesucht werden muss, weshalb ich mich als per sofort aus dem Mietverhältnis entlassen betrachte. 2. Kosten für Homegate-Inserat mit Mängeln bei der Abgabe verrechnet. 3. Mit Strafanzeige gedroht, falls die Verwaltung den Nachmietern ein Formular Anfangsmietzins mit falschen Angaben übergeben würden. 4. Depot innert 5 Arbeitstagen rausverlangt. Hat alles geklappt! Man muss isch nur wehren!
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Ruffy
30.08.2016 16:59registriert Januar 2015
Teil 1
Ich bin Immobilienbewirtschafter und die Gesetzeslage ist ganz klar: DerMieter welcher ausserordentlich kündet muss einen Nachmietet bringen, welcher die Wohnung zu GLEICHEN Konditionen übernimmt. Das bedeutet, keine Instandstellungen und der Mietzins den er zurueit bezahlt. Der Mieter hat dies in diesem Fall erbracht (ob das Inserat anderst war spielt keine Rolle, da die Interessenten die Wohnungen für den korrekten MZ mieten würden). Der Mieter ist aus der Haftung zu entlassen und muss den Mietzins nicht mehr bis Ende der Ordentlichen Kündigungsfrist bezahlen.
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