Nach einem Einkauf im Coop in Winterthur hatte ein 45-jähriger Mann Waren im Wert von 350 Franken im Einkaufswagen. Doch beim Self-Check-out vergass er die Hälfte und zahlte nur 80 Franken. Er wurde erwischt und es folgte eine Anzeige. Am Freitag stand der Mann nun vor dem Bezirksgericht Winterthur, wie der Tages-Anzeiger schreibt.
Er erklärte, während des Einkaufs habe er die Nicht-Kühlprodukte mit dem mobilen Scanner schon bei den Warenregalen erfasst. Die Fleischwaren wollte er hingegen erst an der Self-Check-out-Kasse scannen, was er dann jedoch vergass: «Das habe ich aber nicht bewusst gemacht», so der Beschuldigte.
Sein Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch. Sein Mandant sei zu dieser Zeit einfach zerstreut gewesen: «So blöd kann man gar nicht sein, wegen einer Summe von 350 Franken ein solches Risiko auf sich zu nehmen.» Denn er hätte einiges zu verlieren: Er sei im Kader in der Versicherungsbranche tätig und eine strafrechtliche Verurteilung wegen Vermögensdelikten könnte das Ende seiner Karriere bedeuten. Zudem habe sich sein Mandant bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts zukommen lassen.
Das Gericht sprach den 45-Jährigen schlussendlich frei. Es gebe kein Motiv. Zudem seien die Ausführungen des Beschuldigten glaubhaft. Der Versicherungsmann muss jedoch die Gerichts- und Untersuchungskosten von mehr als 3000 Franken bezahlen. (kün)