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Schweiz hat mit der Wegweisung eines Tamilen das Folterverbot verletzt

ARCHIVBILD ZUM URTEIL DES EUROPAEISCHEN GERICHTSHOFS FUER MENSCHENRECHTE GEGEN DIE SCHWEIZ IM FALL EINES AUSGESCHAFFTEN TAMILEN -- A general view shows the Grand Chamber of the European Court of Human ...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz.Bild: KEYSTONE

Schweiz hat mit der Wegweisung eines Tamilen das Folterverbot verletzt

26.01.2017, 10:4226.01.2017, 11:20

Die Schweiz hat mit der Ausschaffung eines Tamilen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Folterverbot gemäss Artikel 3 verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.

Die Schweizer Behörden liessen 2013 einen Tamilen und seine Familie nach Sri Lanka zurückschaffen, wo der Mann inhaftiert und misshandelt wurde.

Asylgesuch unzureichend geprüft

Der Gerichtshof hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass die Schweiz das im Mai 2009 gestellte Asylgesuch des Betroffenen unzureichend geprüft hat.

Der Mann machte geltend, dass er in den 90er-Jahren bei den Tamil Tigers gekämpft habe und in der Folge inhaftiert und dort misshandelt worden sei.

Das Asylgesuch wurde abgelehnt. Eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Entscheid und die Wegweisung blieben ohne Erfolg.

Am Flughafen von Colombo verhaftet

Am 21. August 2013 wurde der Tamile mit seiner Frau und ihren beiden Kindern weggewiesen. Noch am Flughafen von Colombo wurden sie festgenommen und 13 Stunden lang verhört. Während Ehefrau und Kinder dann freigelassen wurden, wurde der Mann inhaftiert. Erst im April 2015 kam er wieder frei.

Ein weiterer aus der Schweiz weggewiesener Tamile erlitt nach seiner Ankunft in Colombo das gleiche Schicksal. Aus diesem Grund sistierte die Schweiz im September 2013 die Rückschaffungen von Tamilen nach Sri Lanka.

Ein in Auftrag gegebenes Gutachten ergab in der Folge, dass das individuelle Risiko der Weggewiesenen für eine Gefährdung aufgrund verschiedener Mängel nicht richtig eingeschätzt worden war.  (whr/sda)

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