Schweiz
Justiz

Schweiz hat mit der Wegweisung eines Tamilen das Folterverbot verletzt

ARCHIVBILD ZUM URTEIL DES EUROPAEISCHEN GERICHTSHOFS FUER MENSCHENRECHTE GEGEN DIE SCHWEIZ IM FALL EINES AUSGESCHAFFTEN TAMILEN -- A general view shows the Grand Chamber of the European Court of Human ...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz.Bild: KEYSTONE

Schweiz hat mit der Wegweisung eines Tamilen das Folterverbot verletzt

26.01.2017, 10:4226.01.2017, 11:20
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Die Schweiz hat mit der Ausschaffung eines Tamilen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Folterverbot gemäss Artikel 3 verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.

Die Schweizer Behörden liessen 2013 einen Tamilen und seine Familie nach Sri Lanka zurückschaffen, wo der Mann inhaftiert und misshandelt wurde.

Asylgesuch unzureichend geprüft

Der Gerichtshof hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass die Schweiz das im Mai 2009 gestellte Asylgesuch des Betroffenen unzureichend geprüft hat.

Der Mann machte geltend, dass er in den 90er-Jahren bei den Tamil Tigers gekämpft habe und in der Folge inhaftiert und dort misshandelt worden sei.

Das Asylgesuch wurde abgelehnt. Eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Entscheid und die Wegweisung blieben ohne Erfolg.

Am Flughafen von Colombo verhaftet

Am 21. August 2013 wurde der Tamile mit seiner Frau und ihren beiden Kindern weggewiesen. Noch am Flughafen von Colombo wurden sie festgenommen und 13 Stunden lang verhört. Während Ehefrau und Kinder dann freigelassen wurden, wurde der Mann inhaftiert. Erst im April 2015 kam er wieder frei.

Ein weiterer aus der Schweiz weggewiesener Tamile erlitt nach seiner Ankunft in Colombo das gleiche Schicksal. Aus diesem Grund sistierte die Schweiz im September 2013 die Rückschaffungen von Tamilen nach Sri Lanka.

Ein in Auftrag gegebenes Gutachten ergab in der Folge, dass das individuelle Risiko der Weggewiesenen für eine Gefährdung aufgrund verschiedener Mängel nicht richtig eingeschätzt worden war.  (whr/sda)

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57 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wachteli
26.01.2017 11:21registriert Juni 2016
Das der Herr in seinem Heimatland gefoltert wurde, tut mir natürlich von Herzen leid und ist unentschuldbar. Aber "die Schweiz" hat ihn nicht gefoltert. Die Verantwortung liegt bei den Menschen, welche immer noch Folterungen durchführen. Die Schweiz ist nicht Schuld daran, dass es immer noch Regierungen auf der Welt gibt, die mit Folterung operieren. Wir können nicht für die Regierungsfehler der ganzen Welt geradestehen.
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TheMan
26.01.2017 12:07registriert April 2015
Liegt demnach, Sri Lanka neben der Schweiz? Sind wir entlich am Meer? Und es gibt kein anderes Sicheres Land zwischen Sri Lanka und der Schweiz?
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Igas
26.01.2017 12:32registriert Januar 2015
Teilgehalt des Folterverbots:
"Das Non-Refoulement Prinzip verbietet die Auslieferung, Ausweisung oder Rückschiebung einer Person in ein anderes Land, falls ernsthafte Gründe für die Annahme vorliegen, dass für die betreffende Person im Zielland ein ernsthaftes Risiko von Folter bzw. unmenschlicher Behandlung oder einer anderen sehr schweren Menschenrechtsverletzung besteht."
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