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Im Kanton Bern dürfte es künftig für Sozialhilfebezüger noch schwieriger werden. Der Kanton arbeitet derzeit daran, die tiefsten Sozialhilfebeiträge in der Schweiz einzuführen. Das heisst: Wer neu Sozialhilfe bezieht, soll bis zu sechs Monate lang weniger Geld erhalten. Darauf hat sich eine Mehrheit des Runden Tischs zur Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes geeinigt.
Konkret: Den Neubezügern wird die Sozialhilfe um 15 Prozent gekürzt auf 830 Franken. Zuerst für drei Monate. In dieser Zeit prüft der Sozialdienst, ob die betroffenen Personen genügend mitmachen – einen Job suchen. Wenn nicht, wird der Grundbedarf maximal weitere drei Monate auf dem gekürzten Niveau belassen.
Ausgenommen von der Regelung sind Erwerbstätige, ältere Personen, Personen in Ausbildung und zum Teil Alleinerziehende.
Die Vorschläge bergen reichlich Zündstoff, wie sich zeigt. Bereits im April, als sich eine Kürzung der Sozialhilfe abzeichnete, kündigte Ursula Zybach, Vizepräsidentin der SP Kanton Bern, an: «Falls die von den Bürgerlichen geforderten Verschärfungen bei der Sozialhilfe durchkommen, wird die SP das Referendum ergreifen.»
Aber auch das Hilfswerk Caritas und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) kritisieren das Vorhaben. Die Caritas Bern warnt vor einem «sozialpolitischen Dammbruch»: Kein anderer Kanton kenne eine reduzierte Leistungshöhe beim Eintritt in die Sozialhilfe. Wie der Begriff ausdrücke, handle es sich um eine Bedarfsleistung. Diese werde von der Skos wissenschaftlich abgestützt und mit den Kantonen und Gemeinden festgelegt. Die Menschen bräuchten das Geld, um die Kosten für Nahrung, Kleidung und Schuhe, Energieverbrauch und Haushalt tragen zu können.
Die Skos selbst findet es «irritierend, dass Bern gerade jetzt mit Kürzungen daherkommt», wie Dorothea Guggisberg, Geschäftsleiterin bei der Skos, gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» sagt. Zumal gerade vor einem Monat die Sozialhilfe-Richtlinien verschärft worden sind – aufgrund von politischem Druck sowie Druck von den Kantonen.
Die Bürgerlichen, die auf eine Verschärfung pochten, geben sich gelassen. SVP-Grossrat Ueli Studer, der die möglichen Kürzungen mit einer Motion anregte, sagt gegenüber der Nachrichtenagentur SDA: «Ich habe keine Angst vor einem Referendum.» Was die Caritas befürchtet, begrüsst Studer gerade: Der Kanton Bern könne eine Pionierrolle einnehmen, das werde eine gesamtschweizerische Wirkung haben.
Der Kanton hat nun eine Revisionsvorlage des Sozialhilfegesetzes erarbeitet und in eine Konsultation geschickt. Diese läuft bis Ende August 2016. Die Teilrevision wird voraussichtlich im März 2017 vom Kantonsparlament behandelt und sollte Anfang 2018 in Kraft treten können. (sda/rwy)