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Ständerat will keine Fussfesseln für mutmassliche Terroristen

Ständerat will keine Fussfesseln für mutmassliche Terroristen

31.05.2018, 11:1631.05.2018, 11:27
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Bundespraesident Alain Berset spricht waehrend einer Debatte im Staenderat, waehrend der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 30. Mai 2018 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Bild: KEYSTONE

Der Ständerat will den Bundesrat nicht beauftragen, eine Gesetzesgrundlage zur permanenten Überwachung von Gefährdern zu schaffen. Aus seiner Sicht genügen das neue Nachrichtendienstgesetz und die geplanten polizeilich-präventiven Massnahmen.

Mit 30 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Ständerat am Donnerstag eine Motion von Nationalrat Bruno Walliser (SVP/ZH) abgelehnt. Diese ist damit erledigt.

Walliser hatte argumentiert, die Sicherheit habe höchste Priorität. Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit bestehe, dass sie einen Terroranschlag verüben könnten, müssten überwacht werden.

Die Ständeratskommission stellte sich gegen den Vorstoss, weil die Gesetzesarbeiten bereits in Gang sind, wie Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR) sagte. Für den Vorstoss sprachen sich Peter Föhn (SVP/SZ), Thomas Minder (parteilos/SH) und Damian Müller (FDP/LU) aus. Bei den meisten Anschlägen seien die Terroristen der Polizei schon vorher bekannt, gaben sie zu bedenken. Präventiv müsse mehr getan werden.

Mit einem Ja könne die kleine Kammer dem Bundesrat den Rücken stärken, sagte Föhn. Minder stellte fest, der Meinungsumschwung im Justizdepartement und im Bundesrat gefalle ihm. Die Vorschläge des Bundesrats gehen aber aus seiner Sicht nicht weit genug: Gefährder sollten nicht nur überwacht, sondern in Präventivhaft genommen werden, befand Minder.

Fussfesseln für Gefährder

Der Bundesrat hatte im Dezember Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Polizei soll Personen ohne Strafverfahren mit elektronischen Fussfesseln unter Hausarrest stellen dürfen, wenn von ihnen eine terroristische Gefahr ausgehen könnte.

Die Massnahmen würden zum einen dann eingesetzt, wenn die Hinweise für die Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen soll das Gesetz den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

Beat Rieder (CVP/VS) gab zu bedenken, dass das relativ weit gehe. «Wir reden davon, dass wir auf blosse Prognose hin Leuten Fussfesseln anlegen.» Deshalb sei es aus rechtsstaatlicher Sicht wichtig, solche Massnahmen bei der Polizei anzusiedeln und nicht beim Nachrichtendienst, wie es die Motion nahelege.

Verteidigungsminister Guy Parmelin betonte, dass der Bundesrat die terroristischen Gefahren keineswegs unterschätze. Die Motion sei aber überflüssig. Das Gesetz liege schon auf dem Tisch. (sda)

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