Der Bundesrat hat seinen Entwurf für ein neues «Bundesgesetz über elektronische Medien» (BGeM) in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz sieht vor, elektronische Medien für ihre Service-public-Leistungen zu unterstützen. Künftig sollen nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch Online-Medien unterstützt werden. Finanziert wird diese Förderung aus der Haushaltsabgabe, welche die geräteabhängige Billag-Gebühr abgelöst hat. Diese beträgt ab 2019 365 Franken pro Jahr.
Die Online-Mediennutzung nehme zu, sagte Medienministerin Doris Leuthard am Donnerstag in Bern. Service public müsse dort präsent sein, wo das Publikum sei. Das neue Gesetz sei zeitgemäss und gewährleiste «einen umfassenden, qualitativ hochstehenden medialen Service public». Die Demokratie sei darauf angewiesen, sagte Leuthard. Dass die Bevölkerung bereit sei, für medialen Service public zu bezahlen, habe das deutliche Nein zur No-Billag-Initiative gezeigt.
Das Gesetz regelt die direkte und indirekte Medienförderung mit Geldern aus der Haushaltsabgabe. Ausserdem wird damit eine neue Kommission für elektronische Medien (Komem) geschaffen. Sie ist für die konkrete Umsetzung eines Grossteils der neuen gesetzlichen Bestimmungen zuständig.
Unter direkter Medienförderung versteht man die finanzielle Unterstützung von Medienanbietern. Um Geld zu erhalten, müssen diese eine Leistungsvereinbarung über die im Gegenzug für die Förderung zu erbringende publizistische Leistung abschliessen.
Unter der indirekten Medienförderung versteht man Massnahmen zur Stärkung der Qualität der elektronischen Medien. Dazu gehört etwa die finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Journalisten oder des Schweizerischen Presserats.
Bei der Verteilung der Gelder aus der Haushaltsabgabe ändert sich grundsätzlich nicht sehr viel. Die SRG wird weiterhin den Löwenanteil erhalten. Dafür muss sie «einen wesentlichen Beitrag» leisten. Sie muss Angebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport in allen Sprachregionen anbieten und sich dabei von kommerziellen Anbietern unterscheiden. Die SRG erhält ab 2019 eine jährliche Obergrenze von 1,2 Milliarden Franken aus der Haushaltsabgabe.
Wie bereits heute können auch andere Anbieterinnen als die SRG Service-public-Leistungen erbringen und mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden. Dazu gehören wie bisher lokale und regionale TV- und Radiosender. Neu sollen auch Online-Medien mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden können. Diese sollen aber nur unterstützt werden, wenn sie hauptsächlich Audio- und Videoinhalte anbieten. Dafür stehen maximal sechs Prozent des Ertrages zur Verfügung – gleich viel wie heute für die Lokal- und Regionalsender mit Service-public-Auftrag. Der Bund rechnet mit 81 Millionen Franken aus diesen sechs Prozent. Maximal zwei Prozent aus der Medienabgabe soll es für die indirekte Medienförderung geben.
Für die Regulierung und Beaufsichtigung soll eine neue, von der Bundesverwaltung unabhängige Behörde geschaffen werden: die Kommission für elektronische Medien (Komem). Deren Mitglieder wählt der Bundesrat. Die Komem erteilt die SRG-Konzession und schliesst Leistungsvereinbarungen mit anderen Medien ab. Sie werde viel Macht haben, stellte Bundesrätin Doris Leuthard fest.
Heute sind der Bundesrat, das Departement UVEK und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zuständig. Mit der neuen Behörde würden die elektronischen Medien staatsferner, sagte Leuthard. Die Beträge an die SRG und die Höhe der Medienabgabe legt indes weiterhin der Bundesrat fest. Und die Aufsicht über den Inhalt der Medienangebote bleibt bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Für die SRG sind im neuen Gesetz detailliertere Regeln vorgesehen als bisher. Neu kann der Bundesrat einen Maximalbetrag für die Werbeeinnahmen festlegen. Er kann auch bestimmen, welchen Anteil der Abgabe die SRG für die Information verwenden muss. Heute fliessen rund 50 Prozent in die Information. Weiter will der Bundesrat im Gesetz verankern, dass die SRG mit anderen Medien kooperieren darf – und dass sie diesen ihre Inhalte zu fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen muss.
Wie bisher werden private Medienanbietern unterstützt, wenn sie auf lokaler oder regionaler Ebene Service-public-Leistungen erbringen. Neu können auch Anbieter zum Zug kommen, welche für bestimmte Zielgruppen Service-public-Leistungen erbringen. Auch «besonders partizipative Medienangebote» unter starkem Einbezug des Publikums können neu gefördert werden.
Bisher erfolgte die öffentliche Förderung von privaten Medienanbietern über die Vergabe von Konzessionen. Diese wurden durch das UVEK vergeben. Neu müssen sich private Medienanbieter mit der Komem auf eine Leistungvereinbarung verständigen.
Die Möglichkeit zur Unterstützung von Online-Medien mit Geldern aus der Haushaltsabgabe ist eingeschränkt. Es können nur Angebote unterstützt werden, welche «im Wesentlichen audio- und/oder audiovisuelle Beiträge» erstellen. Damit will der Bundesrat die Presse vor subventionierter Konkurrenz schützen. Für eine direkte Förderung von Zeitungen – ob gedruckt oder online – fehlt ohnehin die Verfassungsgrundlage, betonte Bundesrätin Leuthard.
Die Vernehmlassung, während der Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise zum Vorschlag Stellung nehmen können, dauert bis am 15. Oktober. Danach wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der Stellungnahmen eine Botschaft ans Parlament verfassen. Wie lange es dauert, bis das Parlament allenfalls ein fertiges Gesetz beschliesst und ob es danach zu einer Volksabstimmung kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig vorauszusagen. Die ersten Reaktionen auf den Vorschlag waren gemischt.
Mit Material der Nachrichtenagentur SDA.