Es ist ein Donnerstagmorgen im Dezember 2015, kurz vor 11 Uhr, als die Verantwortlichen des Flugzeugherstellers Pilatus das verhängnisvolle E-Mail ans Aussendepartement (EDA) abschicken. Der Ton ist freundlich. Vor einigen Wochen sind beide Seiten zusammengesessen und haben besprochen, wie die Innerschweizer Firma mit dem damals erst gerade in Kraft getretenen Söldnergesetz umgehen soll: Dieses soll verhindern, dass Schweizer Sicherheitsfirmen in Kriegen im Ausland mitmischen.
Am Ende ihres E-Mails laden die Pilatus-Leute die stellvertretende Chefin der Sektion Private Sicherheitsdienste des EDA zu einem weiteren Treffen nach Stans ein: «Wir sind aber selbstverständlich auch bereit, zu Ihnen nach Bern zu kommen.»
Heute, drei Jahre später, ist es mit der Freundlichkeit vorbei. Das EDA verdächtigt den Nidwaldner Flugzeughersteller, in der Zwischenzeit Supportverträge mit den Luftwaffen von mehreren am Jemen-Krieg beteiligten Nahost-Staaten dem Bund nicht ordnungsgemäss gemeldet zu haben, darunter Saudi-Arabien. Das EDA vermutet einen Verstoss gegen das Söldnergesetz und hat ein Meldeverfahren eingeleitet, wie im Oktober publik wurde.
Doch Pilatus ist überzeugt, «alles richtig gemacht» zu haben. Im Fall von Saudi-Arabien verkaufte die Firma 2012 rund 55 militärische Trainingsflugzeuge des Typs PC-21, im Jahr 2017 unterzeichnete das Unternehmen den Supportvertrag mit dem Königreich: Ein Dutzend Pilatus-Mitarbeiter ersetzen seither vor Ort kaputte Flugzeugteile, wechseln Sauerstoffmasken aus oder helfen bei Softwareproblemen mit dem Trainingssimulator, während saudische Piloten im Jemen Luftangriffe mit Tausenden Toten durchführen.
Pilatus-Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk erklärte kürzlich in einem Interview, über alle nötigen Bewilligungen verfügt zu haben. Mit Verweis auf den Mailaustausch von 2015 sagte er, das Aussendepartement habe ihm dies «schriftlich» bestätigt. «Wir stellen uns auf die Position, dass keine weitere Information notwendig war.»
Die Redaktion CH Media hat die E-Mails gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz beim Aussendepartement angefordert und diese nun mit wenigen Schwärzungen erhalten. Die Dokumente zeigen, was Pilatus veranlasste, die Behörden nicht über ihre Support-Verträge im Nahen Osten zu informieren.
Der Austausch beginnt harmlos. Im E-Mail vom 18. November 2015 bedankt sich die stellvertretende Chefin der Sektion Private Sicherheitsdienste des EDA bei Pilatus für das «konstruktive Gespräch» von Ende Oktober.
Dann beantwortet sie offene Fragen, welche der Flugzeughersteller nach der ersten Sitzung zum Thema Söldnergesetz gestellt hat. Die Juristin erläutert, unter welchen Umständen Pilatus Sicherheitsdienstleistungen für seine Kunden im Ausland nicht zusätzlich ans EDA melden muss: Dann nämlich, wenn die Aufträge «direkt mit einem beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) meldepflichtigen Export zusammenhängen». Sie betont, das EDA nutze den Interpretationsspielraum des Gesetzes «voll zugunsten» der Industrie aus.
Weiter unten im E-Mail erwähnt die Behördenvertreterin, dass jene Sicherheitsdienstleistungen als «bereits gemeldet» gelten, «welche im Rahmen von bereits durch das Seco bewilligten Geschäften» erfolgen. Also alles, was vor dem Inkrafttreten des Söldnergesetzes am 1. September 2015 bewilligt worden ist.
Wähnte sich Pilatus aufgrund dieser Ausführungen in falscher Sicherheit? Das Aussendepartement lässt auf Anfrage durchblicken, dass die Erläuterungen aus dem Jahr 2015 keinen Persilschein darstellten. Auf die Frage, ob der Support-Vertrag zwischen Pilatus und der saudischen Luftwaffe wie im E-Mail beschrieben als «bereits gemeldet» gelte, schreibt ein EDA-Sprecher: «Die Aussage in dieser verkürzten und unvollständigen Form kann als falsch bezeichnet werden.»
Der Sprecher verweist auf einen weiteren, «gleich relevanten» Satz im E-Mail: Dieser besagt, dass Firmen beim Einholen neuer Exportbewilligungen und der Erneuerung bestehender Bewilligungen «einen Verweis auf die vorgesehenen Dienstleistungen» machen müssen. Abschliessend will sich das EDA erst äussern, wenn das Verfahren beendet ist.
Marco Sassòli, Genfer Professor für internationales Recht und Kenner des Söldnergesetzes, geht davon aus, dass die Firma Pilatus mit ihrer Argumentation kaum durchkommen wird: Der Flugzeughersteller habe 2017 eigens einen neuen Vertrag aufgesetzt, um in Saudi-Arabien im Support tätig zu sein. Die Dienstleistung sei deshalb nicht im Rahmen eines bereits bewilligten Geschäfts erfolgt. «Pilatus hätte den Vertrag dem Bund angesichts der Rechtslage melden müssen», sagt Sassòli.
Was in den zwei E-Mails generell auffällt, ist, was nicht drinsteht: Weder Pilatus noch das EDA erwähnen die Support-Dienstleistungen für Saudi-Arabien und andere Staaten. Dafür erkundigen sich die Pilatus-Verantwortlichen im E-Mail nach den Meldemodalitäten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit zivilen Flugzeugen, und sie wollen wissen, wie das Unternehmen sehr kurzfristige Einsätze von Spezialisten durchführen kann, ohne gegen die Meldepflicht zu verstossen.
Pilatus will sich derzeit nicht zum Mailaustausch äussern. Nach Abschluss der Untersuchung werde die Firma Stellung nehmen, teilt ein Sprecher mit. Das Unternehmen habe sämtliche Aktivitäten «stets nach bestem Wissen und Gewissen» angemeldet. (aargauerzeitung.ch)