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Zürich

Im Drogenrausch getötet – Staatsanwalt fordert 16 Jahre Knast

Im Drogenrausch getötet und vergewaltigt – Meilemer Staatsanwalt fordert 16 Jahre Knast

30.03.2017, 18:22
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Gefängnisstrafe und ambulante Therapie: Der Staatsanwalt hat im Fall des Tötungsdelikts von Küsnacht ZH vor dem Bezirksgericht Meilen ZH seine Anträge gestellt. Dem Beschuldigten drohen 16 Jahre Freiheitsstrafe.

Der Mann, der aus einer Kunsthändlerfamilie stammt und selber als Galerist und Kunsthändler tätig ist, wird unter anderem beschuldigt, seinen Kollegen am Morgen des 30. Dezember 2014 im Drogenrausch brutal getötet zu haben.

«Wer so massiv auf einen Körper einwirkt, kann nicht geltend machen, er habe den Tod nur in Kauf genommen.»
Staatsanwalt

Der Staatsanwalt forderte deshalb am Donnerstag für den heute 31-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Dies wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung sowie mehrfacher Nötigung seiner Ex-Freundin und wegen weiter Delikte. Ausserdem soll der deutsche Staatsangehörige, der abhängig von Kokain und Ketamin ist, ambulant therapiert werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen seines Drogenrauschs im Fall des Tötungsdelikts mittelgradig schuldunfähig ist. Das Gericht hat deswegen bereits ein Ergänzungsgutachten angefordert, wie der Richter zu Beginn der Verhandlung mitteilte.

Beschuldigter bestreitet Tat nicht

In einer Alternativanklage schliesst der Staatsanwalt aber auch eine sogenannte actio libera in causa nicht aus: Der Beschuldigte könnte sich vor dem Tötungsdelikt durch die Einnahme von Kokain und Ketamin absichtlich in eine Schuldunfähigkeit versetzt haben.

Denn aufgrund früherer Erfahrungen und Vorfälle hätte der Mann wissen müssen, dass er durch den Drogenkonsum in einen psychotischen Zustand mit paranoiden Wahnvorstellungen geraten kann, in dem er andere Personen ernsthaft gefährdet. Sollte das Gericht das auch so sehen, dann fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 13, eventuell 10 Jahren.

Der Beschuldigte bestreitet nicht, für den Tod des 23-jährigen Engländers verantwortlich zu sein. Seine Verteidigung hat im Vorfeld jedoch bereits erklärt, dass die Tat «im Drogenrausch und im Zustand der vollen Unzurechnungsfähigkeit» begangen wurde. Sie wird am Freitag plädieren.

«Er hat sein Opfer massakriert»

Der Staatsanwalt stützte sich in seiner Anklage auf Aussagen sowie Gutachten. Bezüglich Tötungsdelikt sei bewiesen, dass der Mann mit verschiedenen Gegenständen auf sein Opfer eingeschlagen habe.

Darunter waren laut Staatsanwalt ein 6 Kilogramm schwerer Kerzenständer und eine rund 1,9 Kilogramm schwere goldene Skulptur. Anschliessend rammte er seinem noch lebenden Opfer eine Kerze in den Mund und erwürgte es mit seinen Händen. Der Staatsanwalt sprach von einer «brutalen Tat», das Opfer sei «massakriert» worden.

Für ihn ist daher klar: «Er wollte das Opfer aus der Welt schaffen.» Der Beschuldigte hingegen hatte früher einmal ausgesagt, er habe in Notwehr gehandelt. Der 23-Jährige habe viel mehr ihn angegriffen und er habe um sein Leben kämpfen müssen. Vor Gericht verweigerte er bisher aber die Aussage.

Zweifel an den Aussagen

Der Staatsanwalt zweifelte generell an den Aussagen des Beschuldigten, die dieser bei den Einvernahmen gemacht hatte: Durch seinen jahrelangen Drogenkonsum sei sein Gedächtnis gestört, er habe verzerrte Wahrnehmungen und daher falsche Erinnerungen. «Ihm kann nur dann geglaubt werden, wenn es sich beweisen lässt.»

Deswegen glaubte er auch der Ex-Freundin des Beschuldigten, als es um den Vorfall in einem Hotel in London ging. Der Staatsanwalt wirft dem Beschuldigten vor, seine Ex-Freundin in einer Nacht im Oktober 2014 vergewaltigt und mehrfach genötigt zu haben.

Sie habe glaubhaft, schlüssig und detailreich ausgesagt, weitere Zeugen hätten ihre Angaben gestützt. Der Beschuldigte bestreitet diese Vorwürfe - laut ihm gab es «keine Vorkommnisse». In einer SMS-Konversation hat er sich allerdings entschuldigt. «Wieso soll man sich entschuldigen, wenn nichts passiert ist?», fragte der Staatsanwalt. Die Argumentation des Beschuldigten sei haltlos.

Opfer und Familie fordern Genugtuung

Am Nachmittag kamen die Vertreter der Opferfamilie und der Ex-Freundin zu Wort. Die Anwälte der Opferfamilien bezeichneten die Schuldunfähigkeit als «Notnagel, falls es mit der Notwehr nicht klappt», und Notwehr sei es keine gewesen. Insgesamt fordern sie rund 115'000 Franken Schadenersatz und 30'000 Franken Genugtuung.

Für den Anwalt der Ex-Freundin handelte der Schuldige «aus purer Lust an der Erniedrigung». Seine Mandantin, die seit dem Vorfall in London an einer posttraumatischen Störung leide und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt sei, fordert 18'000 Franken Genugtuung. Das Geld soll gespendet werden. (sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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HansDampf_CH
30.03.2017 12:01registriert Juni 2015
Der soll weggesperrt werden. Aber Papi hat Geld... Also kommt er gut weg.
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Charlie B.
30.03.2017 13:09registriert November 2015
Finde es immer wieder erstaunlich mit was für Mitmenschen wir zusammenleben.
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