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«Weltwoche»-Prozess: Zeitschrift kann keine Namen vorweisen

Roger Köppel führt die «Weltwoche».
Roger Köppel führt die «Weltwoche».
Bild: KEYSTONE

Prozess gegen «Weltwoche»: Zeitschrift kann keine Zeugen mit Namen vorweisen

Der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, muss sich wegen einer Artikelserie vor Gericht verantworten. Darin unterstellte er den Historikern Philipp Sarasin und Svenja Goltermann Beziehungskorruption. Zeugen für dieses Verhältnis will Gut jedoch nicht vorbringen.
14.02.2016, 10:0314.02.2016, 14:04

Im Prozess gegen die «Weltwoche» muss sich Vize-Chef Philipp Gut wegen übler Nachrede gegen die Geschichtsprofessoren Philipp Sarasin und Svenja Goltermann verantworten.

Für die SVP-nahe Zeitschrift ist die Ausgangslage wenig ermutigend, wie die SonntagsZeitung schreibt: Journalist Philipp Gut weigert sich, der Staatsanwaltschaft seine Quellen zu outen. Der Quellenschutz sei «unverzichtbar für einen Journalismus, der seine Rolle als kritische vierte Macht im Staat wahrnimmt», begründet Gut, der vom ehemaligen «Basler Zeitung»-Reporter Markus Prazeller verteidigt wird.

Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor der «Weltwoche».
Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor der «Weltwoche».
bild: screenhsot weltwoche

Die Staatsanwaltschaft lässt keinen Zweifel, dass sie von der Unwahrheit der «Weltwoche»-These überzeugt ist.

Gut beharrt jedoch auf seinem Standpunkt: «Die Geschichte stimmt.» Er habe bereits vor Erscheinen des ersten Artikels «ein gutes halbes Dutzend Quellen aus dem nächsten privaten und beruflichen Umfeld» Sarasins gehabt. Später hätten weitere Personen die Story bestätigt, darunter ein Mitglied der Berufungskommission.

Happige Vorwürfe 

Die Vorwürfe der Zürcher Staatsanwaltschaft an die «Weltwoche» sind happig. Mit 41 Auszügen aus «Weltwoche»-Texten begründen die Strafverfolger die Forderung, den Journalisten mit einer Geldstrafe von 31'200 Franken wegen «mehrfacher übler Nachrede» zu verurteilen.

Gut hatte in einer Artikelserie im Herbst 2014 Sarasin und Goltermann Beziehungskorruption unterstellt: Die beiden seien in einem Liebesverhältnis gestanden, während 2009 bis 2011 an der Uni Zürich das Berufungsverfahren zur Besetzung der Professur für Geschichte der Neuzeit lief.

Jetzt auf

Sarasin habe die Liaison geheim gehalten und sei nicht in den Ausstand getreten; 2012 machte schliesslich Goltermann das Rennen. Die zwei bestreiten die Anschuldigung energisch und hatten das Magazin verklagt.

Jetzt muss das Zürcher Bezirksgericht über Gut urteilen. «Meine Mandanten begrüssen die Anklage», sagt Daniel Glasl, Sarasins und Goltermanns Anwalt.

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Howard271
14.02.2016 11:50registriert Oktober 2014
Hatte schon sowohl bei Prof. Sarasin als auch bei Prof. Goltermann Seminare an der Uni und muss sagen, dass beide fachlich (und menschlich) absolut top sind. Frau Goltermann ist nicht nur eine "Geliebte" eines anderen Professoren, sondern eine kompetente Expertin auf ihrem Gebiet, welche den Lehrstuhl verdientermassen innehat. Finde diese Schlammschlacht absolut daneben.
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Lumpirr01
14.02.2016 11:35registriert März 2014
Die Frage ist, welche Tatsache hier stimmt: Die WW kann keine Zeugen mit Namen vorweisen oder die WW will keine Zeugen mit Namen vorweisen??
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trio
14.02.2016 10:15registriert Juli 2014
Ausschaffen! Klarer Fall, auch ohne DSI
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