«Frauen, kontrolliert die verteilten Esswaren!», schreibt eine Facebook-Nutzerin in die Gruppe «Basler Mamis 2.0». Ihre Kinder haben am Montags-Cortège von einem Waggis-Wagen ein Biberli mit Ablauf-Datum 11. April 2016 erhalten. Über 100 Kommentare und Beispiele weiterer abgelaufener Produkte folgen, wie fasnacht.ch schreibt. Die Auflistung (siehe Bildergalerie) legt den Schluss nahe, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.
Beim Kantonslabor, in Basel-Stadt zuständig für die Lebensmittelsicherheit, ist die Thematik bekannt. «Wir haben bereits vor einigen Jahren eine Kontrolle von Waggis-Wagen vor Beginn des Cortège durchgeführt und dabei vereinzelte Mängel festgestellt und beanstandet.
Abgelaufene Lebensmittel in Umlauf zu bringen ist natürlich auch an der Fasnacht nicht in Ordnung», sagt der Stellvertretende Kantonschemiker Peter Brodmann auf Anfrage der bz. «Allerdings ist eine Kontrolle für uns schwierig, weil Waggis-Wagen keine Lebensmittelbetriebe sind und die Verteilung an einem Umzug stattfindet. Stellen Sie sich vor, wir würden am Cortège die Wagen kontrollieren. Da würden wir im nächsten Jahr selbst zum Fasnachts-Sujet.»
Die von den Basler Mamis gesammelten Produkte schätzt Brodmann nicht als grosse Gefahr ein. Süssigkeiten seien lange über das Mindestens-Haltbar-Datum unbedenklich. Produkte wie ein Biberli seien, solange sie verpackt sind, gut geschützt. «Ein altes Biberli wird ranzig und trocken, also schon vom Geschmack her ungeniessbar. So etwas zu verteilen, ist trotzdem nicht korrekt.»
Haben Sie auch abgelaufene Produkte erhalten? Schicken Sie uns Ihre Beispiele per E-Mail an online@bzbasel.ch oder per Whatsapp an 079 528 79 70.
(bzbasel.ch)