Schweiz
Justiz

18 Monate Gefängnis teilbedingt für Winterthurerin, die zum «IS» wollte

18 Monate Gefängnis teilbedingt für Winterthurerin, die zum «IS» wollte

15.12.2017, 16:2015.12.2017, 22:42
Mehr «Schweiz»
GERICHTSZEICHNUNG - Eine mutmassliche Dschihad-Reisende vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, am Freitag, 15. Dezember 2017. Die 31-jaehrige Frau wollte sich im Januar 2016 mit ihrem vierjaehrigen ...
Die Angeklagte vor Gericht.Bild: KEYSTONE

Eine Schweizerin, die 2015 mit ihrem damals vierjährigen Sohn nach Syrien reisen wollte, um sich der Terrororganisation «IS» anzuschliessen, ist am Freitag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Die 31-Jährige wurde wegen der versuchten Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Quaida» und «Islamischer Staat», sowie verwandter Organisationen für schuldig gesprochen, wie das Bundesstrafgericht am Freitag mitteilte.

Sechs der 18 Monate muss sie im Gefängnis absitzen, 12 Monate werden bei einer Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Während dieser Zeit muss sich die Verurteilte psychologischer Betreuung unterziehen. Ausserdem werden ihr die Verfahrenskosten von 5000 Franken sowie die Anwaltskosten in der Höhe von 10'700 Franken auferlegt.

Die junge Frau nahm das Urteil regungslos hin. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten unbedingt gefordert. In ihrer Unnachgiebigkeit den Weg des «IS» zu gehen, habe sie die Terrororganisation gefördert und sei zur Gefährderin geworden, sagte die Bundesanwältin beim Prozess.

Ausserdem habe die Frau das Leben ihres kleinen Sohnes gefährdet, der nicht für sich selbst entscheiden konnte, sondern seiner Mutter auf die lebensgefährliche Reise mit Schleppern über das winterliche Mittelmeer folgen musste. Sie habe aber auch die «IS»-Propaganda in den westlichen Ländern gefördert, da sie Terrorakten islamistischer Terrororganisationen im Westen prinzipiell positiv gegenüberstehe.

Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert. Man könne der Angeklagten keine Gewaltaufrufe vorwerfen. Eine «Tatnähe» des Handelns zu den verbrecherischen Aktivitäten des «IS» halte einer Aktenprüfung nicht stand. Auch dass ihr Sohn zum Märtyrer werden sollte, sei nicht hinreichend bewiesen. Insgesamt sei die Anklage der Bundesanwaltschaft schwammig und halte einer genauen Prüfung nicht stand. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
6 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
6
Flaggen, Matratzen und Konfi-Gläser – wie Studierende die Uni Lausanne besetzt halten
Friedlich, aber entschlossen: Studierende haben einen Teil der Uni Lausanne besetzt. Der Israelitische Gemeindebund nimmt den Protest «mit Besorgnis» zur Kenntnis. Ist das der Anfang einer grösseren propalästinensischen Protestwelle hierzulande?

Zwei palästinensische Flaggen flattern vor dem Eingang zum Uni-Gebäude, an der Glastüre prangen die ersten Plakate, mit Malerklebeband befestigt: «Macht bei der Besetzung mit!», heisst es auf Französisch. Drinnen zeugen Matratzen, Schlafsäcke und offene Konfi-Gläser davon, dass einige die Nacht im improvisierten Schlaflager verbracht haben – aus Protest gegen das israelische Vorgehen in Gaza. An den Wänden hängen Kartonschilder. «Free Palestine» ist darauf zu lesen, «Boycott Apartheid». Und «UNIL complice» – die Uni Lausanne als Komplizin.

Zur Story