Der Fall:
McDonalds wollten der irischen Burger-Kette «Supermac's» untersagen, einen «Supermac's»-Burger weiter zu verkaufen – da dessen Name dem «BigMac» zu ähnlich sei. Das wollte sich die irische Kette nicht bieten lassen. In der Begründung des Gerichts heisst es, McDonalds habe nicht nachweisen können, den Namen in den fünf Jahren vor der Klage ausreichend genutzt zu haben.