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Künftig müssen die zwei muslimischen Schüler in Therwil ihren Lehrerinnen doch die Hand schütteln, sonst droht ihnen eine Busse von bis zu 5000 Franken. Das will der radikale Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) nicht akzeptieren, wie er auf seiner Homepage verkündet.
Der beschlossene Zwang bedeute, dass Schülerinnen und Schüler ab sofort unter Androhung von Disziplinarmassnahmen zum Körperkontakt mit anderen Personen gedrängt werden dürften, heisst es.
Aus Sicht des Islamischen Zentralrats überschreitet die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion damit ihre Kompetenzen. Der Rat will die Bussandrohung deswegen schlichtweg als nichtig erachten. Und: Wird der Entscheid durchgesetzt, will der IZRS juristisch dagegen vorgehen.
Bereits am Tag des Bekanntwerdens der Händedruck-Pflicht fand Vorstandsmitglied Qaasim Illi markige Worte auf Twitter:
Ist schon krass, wohin sich meine einst so freiheitliche Heimat zu entwickeln droht. Die Assimilationspolitik in Basel-Land erinnert (1/2)
— Qaasim Illi (@qaasimilli) 25. Mai 2016
schwer an das Handlungsdispositiv der spanischen Könige nach dem Fall von Granada. Fehlt noch der Zwang zum Schweinefleisch. #Therwil (2/2).
— Qaasim Illi (@qaasimilli) 25. Mai 2016
Die beiden Schüler sowie ihre Eltern lassen den Entscheid unkommentiert stehen. Ein Bekannter der Familie weiss aber laut der «Basler Zeitung», dass die Brüder ihren Lehrerinnen die Hände weiterhin nicht schütteln wollen: «Sie sind bereit, das Ganze bis vor Bundesgericht zu ziehen.» Der Clou: «Bisher haben die Lehrerinnen den Händedruck jedoch noch nicht eingefordert.»
Ob das stimmt, lässt sich nicht überprüfen. Die Kantonsbehörden sowie die Schule Therwil hüllen sich in Schweigen – mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz.
Die Familie steht nicht nur wegen des verweigerten Handschlags der Söhne im Scheinwerferlicht: Die Strafverfolgungsbehörden sind unlängst wegen «IS»-freundlicher Posts eines der Söhne auf Facebook aktiv geworden. Strafrechtlich liegt zwar kein Vergehen vor. Doch wird laut der NZZ eine Verwarnung gemäss Ausländergesetz wegen Gewaltverherrlichung ausgesprochen. Was dies für das «zurzeit sistierte Einbürgerungsgesuch bedeutet», unterliege dem Amtsgeheimnis.