«Wer zahlt meine Zeckenimpfung?»
Liebe Sandra
Wichtig zu wissen ist zuallererst: Eine Impfung schützt nicht vor der weit verbreiteten Borreliose. Während je nach Region bis zu 50 Prozent der Zecken das Borreliose-Bakterium in sich tragen, sind nur 1 Prozent der Zecken Träger des FSME-Virus. Nur gegen letztere richtet sich die Impfung.
3 Behandlungen für 10 Jahre Impfschutz
Für einen nachhaltigen Schutz benötigt die FSME-Impfung drei Behandlungen. Die ersten zwei Impfungen sollten im Abstand von 1 bis 3 Monaten verabreicht werden. Die dritte Impfung erfolgt dann zwischen 5 und 12 Monate nach der zweiten Behandlung. Eine Auffrischung der Impfung ist erst rund 10 Jahre später nötig.
Grundversicherung zahlt in Zecken-Risikogebieten
Bei Personen, die berufsbedingt öfter im Wald bzw. dichten Unterholz unterwegs sind (Förster, Landwirte etc), muss der Arbeitgeber für die Impfung aufkommen.
In den übrigen Fällen zahlt die Grundversicherung die Impfkosten für Kinder ab 6 und Erwachsene in Zecken-Risikogebieten abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Das sind seit diesem Jahr praktisch alle Regionen der Schweiz.
Bei Impfung in Apotheke zahlt die Grundversicherung nicht
Aber Achtung: Die Krankenkasse zahlt nur, wenn die Impfung bei einem Arzt durchgeführt wird. Bei einer Impfung in einer Apotheke muss man im Regelfall selbst die Kosten tragen.
Auch die Behandlungskosten eines Zeckenbisses werden nicht von der Grundversicherung gedeckt. So gilt ein Zeckenbiss versicherungstechnisch als Unfall. Folglich zahlt die Unfallversicherung die Behandlung von im Nachgang entstandenen viralen und bakteriellen Infektionen.
Viele Grüsse von Comparis.ch
