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Seit Jahren kritisieren einflussreiche amerikanische Lobby-Organisationen die Schweiz wegen ihrer angeblich laschen Gesetzgebung zum Schutz der Urheberrechte.
Nun zeigt der politische Druck, der von der Unterhaltungsindustrie ausgeht, offenbar Wirkung. Die Schweiz landet erstmals auf einer Schwarzen Liste der US-Regierung.
Konkret hat der Handelsvertreter der Vereinigten Staaten, der so genannte «United States Trade Representative» (USTR) die Eidgenossenschaft auf seine «Watch List» gesetzt.
Die «Watch List» ist in dem alljährlich veröffentlichten «Special 301 Report» der US-Regierung (PDF) enthalten. Dieser Bericht dient gemäss Einschätzung des Schweizer Anwalts Martin Steiger «als politisches Druckmittel» gegenüber Staaten wie der Schweiz.
Angestrebt wird nichts weniger als die weltweite Bekämpfung der Internet-Piraterie. Durch öffentlichen Druck und geheime Verhandlungen wolle man erreichen, dass die angeprangerten Länder das Urheberrecht und andere gesetzliche Bestimmungen verschärfen. Und zwar so weit, bis sie vollständig amerikanischen Wünschen entsprechen.
Weitere Länder auf der Schwarzen Liste:
Der US-Unterhaltungsindustrie ist unter anderem die Gesetzeslage, wonach Filme und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Internet heruntergeladen werden dürfen, ein Dorn im Auge. Die Alpenrepublik hebt sich diesbezüglich krass vom umliegenden Europa ab. So werden zum Beispiel in Deutschland Filesharer, die digitale Kopien beziehen, als Raubkopierer bezeichnet und verfolgt.
Gegenüber dem von Bund finanzierten Newsportal swissinfo.ch nahm ein Sprecher des Institutes für Geistiges Eigentum (IGE) Stellung. Der Jurist Emanuel Meyer wird mit folgendem Statement zitiert: «Die USA sind ein wichtiger Handelspartner der Schweiz und es ist klar, dass wir die Kritik, die geäussert wird, ernst nehmen müssen.»
Die International Intellectual Property Alliance (IIAPA) habe einen solchen Schritt seit Jahren gefordert, so der IGE-Jurist. Weiter sagte er, dass bereits Telefongespräche zwischen Diplomaten beider Staaten stattgefunden hätten. Was konkret diskutiert wurde, verriet er nicht.
Was auffällt: Das Institut für Geistiges Eigentum hatte sich im Vorfeld viel kritischer geäussert und den drohenden Schritt der US-Regierung als ungerechtfertigt und möglicherweise kontraproduktiv bezeichnet:
Rechtlich gesehen hätten der «Special 301 Report» und die «Watch List» keine direkten Auswirkungen, meint der auf Internet-Recht spezialisierte Jurist Steiger. Politisch hingegen werde der Druck bei Verhandlungen hinter verschlossenen Türen und über Lobby-Organisationen seine Wirkung nicht verfehlen.
Bekanntlich soll in der Schweiz das Urheberrechtsgesetz (URG) in diesem Jahr «modernisiert» werden. Die Vernehmlassung ist bereits abgeschlossen. Es zeichnet sich laut Steiger eine Verschärfung ab, mit mehr Repression und urheberrechtlichen Massen-Abmahnungen gegen Filesharer. Dies, nachdem der Bundesrat noch vor wenigen Jahren keinen Handlungsbedarf gesehen hatte.
Den USA gehen die Massnahmen offenbar zu wenig weit, wie der Schweizer Anwalt in seinem aktuellen Blog- schreibt: Beitrag
via Torrent Freak