Wer mit einer Freundin chatten will, die kein WhatsApp hat, muss auf eine alternative Plattform ausweichen. Und wer ein iPhone besitzt, muss Apps immer über den Apple Store herunterladen. Doch das ist nun vorbei. Beides ändert sich mit dem Digital Markets Act (DMA). Ab diesem Donnerstag müssen die Regeln in der Europäischen Union (EU) vollständig umgesetzt werden.
Damit verschärft die EU die Gangart gegenüber den Techkonzernen. Microsoft, Apple und Co., die zu den wertvollsten börsenkotierten Firmen weltweit gehören, haben aufgrund ihrer Grösse, Wirtschaftsmacht und der Menge an gesammelten Daten einen enormen Einfluss gewonnen. Darunter leiden kleinere Konkurrenzfirmen, aber auch die Konsumenten: Sie haben weniger Auswahl und müssen tendenziell höhere Preise zahlen.
Die neuen Spielregeln gelten für Onlineplattformen mit «Gatekeeper»-Funktion, also für solche, an denen man nicht vorbeikommt. Derzeit sind es insgesamt 22 Dienste, die zu sechs Unternehmen gehören: Amazon, Apple und Microsoft sowie der Google-Konzern Alphabet, der Facebook-Konzern Meta und der Tiktok-Konzern Bytedance.
Die EU will verhindern, dass sie ihre Marktmacht missbrauchen. Die Konsumentinnen und Konsumenten dürften vor allem die folgenden Änderungen bemerken:
Dies sind nur einige Beispiele. Auch in den Bereichen Werbung und Datensammlung gibt es neue Einschränkungen für die Techgiganten.
Kritische Stimmen monieren, die Konzerne hätten teils schon Wege gefunden, die neuen Regeln zu umgehen – etwa mit Gebühren oder technischen Hürden. Zudem fallen wichtige Dienste wie etwa die Suchmaschine Bing von Microsoft oder iMessage von Apple nicht unter das Gesetz. Die EU genehmigte hier bereits Ausnahmen.
Bei Verstössen will die EU aber hart durchgreifen. Den Firmen drohen Bussen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Wiederholungsfall. Als letzte Option ist sogar eine Zerschlagung möglich.
Der Bund geht davon aus, dass die Plattformen die neuen Regeln auch hierzulande anwenden. Es lohne sich wohl nur in Ausnahmefällen, den relativ kleinen hiesigen Markt anders zu behandeln als den EU-Markt, schreibt der Bund in einem Bericht zur EU-Digitalstrategie. So dürften die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ebenfalls profitieren.
Der Bundesrat sieht keinen «unmittelbaren Bedarf» für ein ähnliches Gesetz in der Schweiz, wie er vor einem Jahr in der Antwort auf eine Motion der SP-Fraktion schrieb. Die wesentlichen Ziele des DMA würden bereits durch das Wettbewerbsrecht abgedeckt. Man werde aber die «Entwicklungen in der EU eng verfolgen» und allfälligen Handlungsbedarf nach der vollständigen Inkraftsetzung erneut prüfen.
(aargauerzeitung.ch)
Was will denn der durchschnittliche Apple Nutzer mit all der Freiheit, plötzlich andere Apps installieren zu können? Das ist ja so wie als für die DDR die Mauer fiel ^^