Der Oberste Gerichtshof in Kenia hat ein mit Spannung erwartetes Urteil über die Entkriminalisierung von Homosexualität verschoben. «Die Aktenstapel sind höher als ich selbst», sagte einer der drei zuständigen Richter, Chacha Mwita, am Freitag zur Begründung.
Zudem sei einer seiner Kollegen im Urlaub und sie hätten zahlreiche weitere Fälle auf dem Tisch. Mwita legte nun den 24. Mai als Tag der Urteilsverkündung fest. Ursprünglich hätte die Entscheidung am Freitag verkündet werden sollen.
Homosexuellenorganisationen hatten das Oberste Gericht vor drei Jahren angerufen und aufgefordert, zwei noch aus der Kolonialzeit stammende Artikel des Strafgesetzbuches zu streichen, die Homosexualität unter Strafe stellen.
Der eine Artikel sieht Gefängnisstrafen von bis zu 14 Jahren für «gegen die natürliche Ordnung» verstossende sexuelle Kontakte vor. Der zweite sieht fünf Jahre Haft für «unanständige Praktiken zwischen Männern» vor.
Die Kläger sehen darin einen Verstoss gegen die 2010 angenommene Verfassung, die alle Bürger rechtlich gleichstellt. Die Organisationen hatten die für Freitag erwartete Urteilsverkündung mit Spannung erwartet.
«Es wäre untertrieben zu sagen, dass wir enttäuscht sind», reagierte die Organisation NGLHRC. Der bekannte Kommentator Patrick Gathara sprach von einem «traurigen Tag» für die kenianische Justiz, die Verschiebung sei «lachhaft».
Homosexuelle, die wegen ihrer Neigungen erpresst, angegriffen, gemobbt oder gefeuert würden, könnten sich wegen der veralteten Gesetze nicht an die Behörden wenden, denn dies komme dem «Geständnis eines Verbrechens» gleich, sagte ein Sprecher der NGLHRC. (aeg/sda/afp)